News 28.08.2013, 07:50 Uhr

Facebook: Schweiz verlangt 32 Mal Auskunft

Die soziale Plattform Facebook hat ihren «Transparenzbericht» veröffentlicht. Dieser belegt insgesamt 25'000 Behördenanfragen, darunter 32 aus der Schweiz.
Facebook hat in den ersten sechs Monaten dieses Jahres mehr als 25'000 Behördenanfragen zu Nutzerdaten erhalten - vor allem von Polizei und Geheimdiensten aus den USA. Gemäss dem am Dienstag vorgestellten «Transparenzbericht» verlangte auch die Schweiz 32 Mal Auskunft.
Facebook lieferte den Schweizer Behörden aber nur Informationen über vier Nutzer. Insgesamt traten den Angaben zufolge Polizei und Geheimdienste aus mehr als 70 Ländern mit Datenanfragen an Facebook heran.
Alleine die US-Behörden stellten 11'000 bis 12'000 Anfragen, die zwischen 20'000 und 21'000 Nutzerprofile betrafen. Bei 79 Prozent der US-Anfragen seien die Daten auch übermittelt worden, erklärte das Unternehmen.
Nach den USA hatten die Behörden in Indien (3245 Anträge) und Grossbritannien (1975 Anträge) das grösste Auskunftsbedürfnis. Dann folgt den Angaben zufolge Deutschland mit 1886 Anfragen im ersten Halbjahr 2013, die insgesamt 2068 Nutzer betroffen hätten.
Anders als in den USA war Facebook in Deutschland aber deutlich zurückhaltender bei der Preisgabe der Informationen: Nur in 37 Prozent der Fälle seien Daten an die Behörden weitergeben worden.

Social Media unter Druck

Nach Google, Microsoft und Twitter ist Facebook der nächste Internetkonzern, der mit Angaben über die Datenabfrage das Vertrauen seiner Nutzer zurückgewinnen will.
Durch die Enthüllungen über die Spähprogramme des US-Geheimdienstes NSA gerieten auch die Unternehmen unter Druck. Sie wehren sich gegen Vorwürfe, bereitwillig mit der NSA zusammengearbeitet zu haben.
Bei den Anfragen der Behörden gehe es um die nationale Sicherheit oder um Kriminalität, teilte Facebook mit, ohne beide Bereiche gesondert auszuweisen. Nach US-Recht dürfen Internetfirmen lediglich die Gesamtzahl der Auskünfte an Justiz- und Sicherheitsbehörden öffentlich machen. Eine detaillierte Aufstellung ist verboten.



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