News 18.02.2003, 12:15 Uhr

Schweizer Spammer darf weitermachen

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte gibt bekannt, dass er ohne neue Beweise nun doch nichts gegen den Werbemail-Versender Martin Fürst unternimmt.
Eine entsprechende E-Mail wurde einem PCtip-Leser vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) [1] zugestellt. Darin informiert der EDSB, dass Martin Fürst zwar die rechtlichen Aspekte der Empfehlung vom 24. Januar akzeptiere [2], jedoch den Sachverhalt selber bestreite. Der Datenschutzbeauftragte werde deshalb "in dieser Angelegenheit nur dann weiter aktiv bleiben, wenn effektive und neuere Beweise für datenschutzwidriges Verhalten seitens HBC (Horizon Business Corporation GmbH) oder Martin Fürst" bei ihm eingehe. Aus den Beweisen müsse klar hervorgehen, dass in jüngster Zeit gegen einen der vier Punkte der Empfehlung verstossen wurde.
In der Empfehlung warf der EDSB Martin Fürst vor, dass dieser Löschbegehren für E-Mail-Adressen nicht berücksichtige, keine vollständige Auskunft über bearbeitete Daten erteile, keine einfache Möglichkeit für die Austragung aus Empfängerlisten biete und Mail-Adressen weiterverkaufe. Martin Fürst müsse deshalb innert 30 Tagen seine Praktiken ändern, oder die Angelegenheit werde der Eidgenössischen Datenschutzkommission vorgelegt. Fürsts Anwalt reagierte auf die Empfehlung mit einem scharfen Brief, in dem er wiederum dem EDSB rechtswidriges Verhalten vorwarf und mit einer Schadenersatzklage drohte [3]. Ob diese Androhung mit ein Grund für das Zurückkrebsen des EDSB ist, bleibt noch unklar, da der Datenschutzbeauftragte für eine Stellungnahme nicht erreichbar war.



Kommentare
Es sind keine Kommentare vorhanden.