News 22.12.2004, 10:30 Uhr

Schlappe für Microsoft vor dem EU-Gericht

Die Berufungsinstanz im Wettbewerbsverfahren der EU gegen Microsoft hat die Aussetzung der Auflagen abgelehnt.
Das EU-Gericht Erster Instanz hat es abgelehnt, die Auflagen der EU-Kommission gegen Microsoft bis zur Entscheidung im Hauptverfahren auszusetzen. Es sei nicht erwiesen, dass Microsoft mit der Erfüllung der Auflagen ein schwerer Schaden entstünde.
Damit muss Microsoft seinen Konkurrenten - wie von der EU-Kommission entschieden - bisher geheime Schnittstelleninformationen für Netzwerkrechner zur Verfügung stellen. Auch die Verpflichtung, für Computerhersteller eine Windows-Version ohne den Windows-Mediaplayer anzubieten, wurde vom Gericht bestätigt. Diesen Frühling war der Software-Riese wegen Ausnutzung einer Monopolstellung zur Rekordbusse von 497 Millionen Euro verurteilt worden.



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