News 25.02.2005, 13:45 Uhr

Gericht: Maggi.com gehört Néstle

Ein langjähriger Streit um den Domain-Namen Maggi.com ist vom Bundesgericht beendet worden. Es hat die Domain der Nahrungsmittelfirma Néstle zugesprochen.
Die Domain [1] www.maggi.com ist 1996 von der Treuhandfirma Pro Fiducia registriert worden. Sie hat ihn 2001 an den Verwaltungsratspräsidenten Romeo Maggi übertragen, der die Homepage ein Jahr später als Familien-Website aufschaltete. Über ein Pop-Up-Fenster verwies Romeo Maggi auf seiner Homepage auf die gleichnamigen Produkte von Néstle.
Néstle selbst wollte sich aus verständlichen Gründen mit einem Pop-Up-Fenster allein nicht zufrieden geben. Nach einer Verwarnung an den Website-Betreiber und einem erfolglosen Sühneversuch vor dem Friedensrichter reichte der Lebensmittel-Multi Klage gegen Romeo Maggi ein. Das Kantonsgericht Nidwalden stellte sich auf die Seite von Néstle. Es urteilte, dass der Beklagte die Domain entschädigungslos auf den Nahrungsmittelkonzern übertragen müsse.
Eine Berufung von Romeo Maggi wurde nun vom Bundesgericht abgewiesen [2]. Es bestätigte das Urteil des Kantonsgerichts. Zwar hätten beide Parteien ein Recht auf den Domainnamen, unter namensrechtlichen Gesichtspunkten sei aber das Interesse einer "berühmten, prioritätsälteren" Firma grösser. Internetnutzer würden bei der Suche nach einem bekannten Unternehmen, dessen Homepage unter der gleichnamigen Domain erwarten. Auch das Pop-Up-Fenster vermöge die Verwechslungsgefahr nicht zu beseitigen.


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