News 04.04.2013, 10:05 Uhr

WEKO prüft Teleclub-Sportübertragungen

Die Wettbewerbskommission (WEKO) will untersuchen, ob Swisscom und Teleclub mit den Sportübertragungen auf Swisscom TV ihre Vormachtstellung missbrauchen. Die Konkurrenz begrüsst den Entscheid.
Die Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) hat eine Untersuchung der Live-Sport-Übertragungen durch Teleclub eröffnet. Man habe Anhaltspunkte dafür, «dass Cinetrade und Swisscom im Bereich der Übertragung von Live-Sport im Pay-TV marktbeherrschend sind und diese Stellung missbrauchen», so die WEKO in einer Mitteilung.
Swisscom-Kunden erhalten mehr Sport für weniger Geld
Der PayTV-Anbieter Teleclub, dessen Mehrheit der CT Cinetrade AG gehört, bietet umfangreiche Live-Übertragungen aus der Welt des Sports. Das Störende daran: In vollem Umfang ist das Angebot nur bei Swisscom TV zu sehen. Während Kunden von Kabelfernsehanbietern oder Sunrise TV lediglich drei Sportkanäle über Teleclub beziehen können, sind es über Swisscom TV bis zu 31 Kanäle, auf denen parallel Sportübertragungen laufen. Nur über Swisscom TV können Kunden so beispielsweise sämtliche Fussballpartien der Raiffeisen Super League sehen. Und dabei zahlen Kunden bei Swisscom TV erst noch weniger dafür: Das Grundpaket Teleclub Cinema, das Voraussetzung für das Zusatzpaket Teleclub Sport ist, kostet hier nur Fr. 29.90 im Monat, während alle anderen Kunden für das Grundpaket 10 Franken mehr im Monat bezahlen. Zwar kostet das Zusatzpaket Sport bei Swisscom TV monatlich 3 Franken mehr als bei der Konkurrenz, was insgesamt aber immer noch zu einem günstigeren Preis führt.
Swisscom argumentiert, dass beispielsweise UPC Cablecom eine Einspeisegebühr von Teleclub verlangt, damit die Übertragung in das Kabelnetz erfolgen kann. Diese zusätzliche Gebühr sei in der Abo-Gebühr mit abgebildet.
Weiter ist es exklusiv Swisscom-TV-Kunden möglich, einzelne Sport-Übertragungen auch ohne Teleclub-Abo zu kaufen. Damit kann man beispielsweise für ein paar Franken zwei oder drei Fussballspiele pro Monat anschauen, ohne die hohen Abo-Gebühren für das Grundpaket auch noch berappen zu müssen.
Diese Koppelung von Grundpaket und den Zusatzpaketen wie Sport ist übrigens ein weiterer Grund für die WEKO-Untersuchung: «Es ist schliesslich zu klären, ob hier eine nach Kartellrecht unzulässige Koppelung vorliegt», schreibt die WEKO.
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