Kommentar 06.12.2006, 15:00 Uhr

Kommentar: Konsumentenschutz wird klein geschrieben

Zumindest im Bundeshaus liegen die Prioritäten in der Gesetzgebung offenbar nicht beim Schutz des Einwohners.
Mir scheint, als wolle der Bundesrat unsere Gesetze bei jeder Gelegenheit an die EU anpassen. Das ergibt im Prinzip schon Sinn, denn zusammen mit der Wirtschaft, der Kultur und unserem (Online-)Leben globalisieren sich auch die damit verbundenen Probleme. Und die gilt es in gesetzliche Schranken zu bringen.
Was mich dabei aber stört, sind die Prioritäten. Themen zum Konsumentenschutz habens im Bundeshaus schwer: Griffige Antispam-Gesetze sehnen wir uns schon seit langem herbei. Die werden aber erst jetzt zaghaft in die Tat umgesetzt; zu einem Zeitpunkt, an dem viele das Kommunikationsmedium E-Mail schon totgesagt haben. Und wie steht es mit dem gesetzlichen Schutz vor unseriösen Online-Geschäftemachern? Noch vor einem Jahr war das kein Thema für den Bundesrat, obwohl die damit betraute Kommission schon lange auf entsprechende Schutzklauseln pocht.
Beides - Spamverbot und Online-Konsumentenschutz - ist in der EU (z.B. in Deutschland) schon lange selbstverständlich. Bei diesen Themen stösst das Argument der EU-ähnlichen Gesetze im Bundeshaus auf taube Ohren. Es brauchte eine fiese Abzockwelle mit dubiosen Online-Formularen [1] und eine abermalige Eingabe [2] durch Konsumentenschutzkreise, bis sich die Gesetzgeber der Sache wieder annahmen.
Wenn aber die Lobby der Film- und Musikproduzenten nur hüstelt, pappt man in Bern den Express-Kleber auf deren Anliegen; natürlich nur, weil man sich an bestehenden EU-Gesetzen orientieren wolle. So darf wohl der PCtipp bald nicht mehr darüber schreiben, wie Sie Sicherheitskopien Ihrer legal gekauften CDs und DVDs anfertigen.
Lieber Bundes-, National- und Ständerat: Wenn Sie bei der Gesetzgebung schon einen EU-Kurs einschlagen, warum nicht zur Abwechslung mal zu Gunsten der Bevölkerung?



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