News 03.04.2019, 11:45 Uhr

Apple unterliegt im Rechtsstreit mit Swatch

Die Amerikaner beschwerten sich über den Swatch-Slogan «Tick different», der aus ihrer Sicht dem legendären Apple-Claim «Think different» zu stark ähnelt.
Apple ist mit seiner Klage gegen Swatch beim Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt. Der US-Konzern hatte den Schweizer Uhrenhersteller wegen des Markeneintrags «Tick different» vor Gericht gezerrt. Die Bieler bedrucken ihre Uhren mit NFC-Chip und Bezahlfunktion mit dem Slogan. Dieser passte Apple überhaupt nicht in den Kram, die Amerikaner sahen darin einen Angriff auf die Werbekampagne mit dem weltberühmten Claim «Think different» aus den späten 90er-Jahren.
Schweizerisches Bundesverwaltungsgericht, St. Gallen
Quelle: Schweizerisches Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht anerkannte zwar, dass die Marke «Think different» zu dieser Zeit auch in der Schweiz bekannt war, mit welcher der Hersteller seine damaligen Produkte bewarb. Auf die Jahre ab 2006 trifft das gemäss dem Urteil der Richter jedoch nicht zu. Denn Apple wollte den Gebrauch etwa mit Produktspezifikationsetiketten belegen, die seit 2009 an den Verpackungen von iMacs angebracht sind. Dieses Argument liess das Bundesverwaltungsgericht jedoch nicht gelten. Die Richter schlossen sich deshalb dem Entscheid des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum an, das die Beschwerde Apples zuvor bereits abgelehnt hatte.
Als vor zwei Jahren bekannt wurde, dass Apple die Klage gegen Swatch vor das Bundesverwaltungsgericht weiterziehen will, war sich die «Schweiz am Wochenende» sicher, dass es Swatch mit dem Slogan bewusst auf ein Gerichtsverfahren mit Apple anlegte, obwohl das CEO Nick Hayek zuvor gegenüber der Handelszeitung noch abgestritten hatte. «Wir frischen damit einen Claim aus den Anfangszeiten der Swatch auf», erklärte er damals und bezog sich auf den 80er-Jahre-Slogan «Always different, always new». Ironischerweise ist auch Apple nicht ganz allein auf den Slogan «Think different» gekommen, sondern leitete diesen 1997 vom IBM-Claim «Think» ab.


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