News 22.12.2009, 08:25 Uhr

Ende der SMS-Kostenfallen

Ab 1. Januar gilt ein Klick auf eine täuschende Webseite nicht mehr als Vertrag. Unwissentlich abgeschlossene SMS-Abonnemente sind dann nichtig.
Für Handykunden gibt es per 1. Januar 2010 einige Änderungen. Neu tritt der Schutz vor Internet-SMS-Abofallen in Kraft. Viele Anbieter verstecken die Kosten gerne «im Kleingedruckten» um möglichst viele Handy-Nutzer mit einem Zwangsabo zu beglücken. Neu muss der Kunde solche Verträge mit einem Antwort-SMS bestätigen, nachdem er die Vertragsbedingungen auf sein Gerät zugeschickt erhalten hat. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, dann ist ein Abo-Vertrag nicht zulässig.
Neu müssen die Mobilfunkanbieter am Verkaufspunkt über die hohen Roaming-Gebühren informieren. Ab dem 1. Juli 2010 müssen sie zudem ihre Kundinnen und Kunden direkt über die maximal anfallenden Kosten aufklären (via SMS), sobald sich diese ins Ausland begeben. Die Konsumentenorganisationen Acsi, FRC und SKS sind damit jedoch nicht zufrieden. Sie verlangen eine Tarifsenkung - so wie es die EU macht.
Wer sich mit seinem Mobilfunkanbieter in einem Streitfall nicht einigt, kann an die Schlichtungsstelle Ombudscom gelangen. Darauf müssen die Mobilfunkanbieter künftig auf jeder Rechnung bzw. bei jeder Prepaid-Aufladung hinweisen.



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