News 08.06.2001, 07:30 Uhr

Wenn Ihr Domainname plötzlich nicht mehr funktioniert…

…haben Sie möglicherweise verpasst, die Gebühren zu bezahlen. Wir erklären, wie Sie das verhindern können.
Plötzlich ist es passiert: Sie wollen ihre eigene Website anschauen, doch die ist nicht mehr erreichbar. Oder noch schlimmer: Sie finden statt ihres eigenen Angebotes ein Fremdes unter ihrer Internetadresse. Wie kann das passieren?
Für die Registrierung von Schweizer Internetadressen (irgendwas.ch) ist die Registrierungsbehörde Switch [1] zuständig. Wer einen Domainnamen registriert, muss regelmässig Gebühren an Switch entrichten. Dafür versendet die Behörde eine Rechnung und bei Nicht-Bezahlung noch zwei Mahnungen sowie ein E-Mail an den Domainnamen-Besitzenden. Wird der ausstehende Betrag nicht einbezahlt, wird der Eintrag in der Datenbank von Switch gelöscht und die Website ist nicht mehr erreichbar.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt merkt der (ehemalige) Besitzer der Internetadresse, dass etwas schief gelaufen ist. Wenn er sich rechtzeitig bei Switch meldet und den ausstehenden Betrag einzahlt, kann die Adresse wieder aktiviert werden. Wartet man zu lange, kann es passieren, dass in der Zwischenzeit der Name an einen neuen Kunden vergeben wurde und ein neues Angebot unter dem bisherigen Namen erscheint.
Oft passieren solche Missgeschicke, weil die Kunden von Switch bei Umzug vergessen, ihre Adressangaben in der Datenbank zu aktualisieren. Die Rechnungen und Mahnungen erreichen den Betreiber einer Website nicht mehr und er vergisst, dass er der Registrierungsbehörde noch Geld schuldig ist.
Wenig sensibilisiert auf dieses Thema sind vor allem jene Sitebetreiber, die ihre Adresse nicht selbst reservieren. Sie überlassen diese Arbeit ihrem Provider und wissen gar nicht, was dafür nötig ist. Es soll sogar vorkommen, dass die Kunden von Switch schlicht vergessen haben, dass Sie einen Domainnamen registriert haben.
Um solche Probleme zu vermeiden, sollten Domainbesitzende ihre Adressangaben in der Switch-Datenbank regelmässig überprüfen. Nur so ist sichergestellt, dass Rechnungen und Mahnungen auch tatsächlich beim Besitzer der Domain ankommen. Zudem sollten Sie mindestens alle 14 Tage ihre Website überprüfen. Wenn sie nicht mehr erreichbar ist, könnte die Registrierung abgelaufen sein. Bezahlen Sie die Gebühren so schnell wie möglich.
Etwas weniger Nutzerfreundlich ist die Situation, wenn Sie für einen Domainnamen mit der Endung ".com", ".net" oder ".org" die Gebühren nicht rechtzeitig bezahlen. Es gibt Leute, die sich täglich informieren, welche Domainnamen neu freigeworden sind, um sich gut klingende Namen unter den Nagel zu reissen. Die Gefahr, einen kurze Zeit freigewordenen Namen ganz zu verlieren, ist viel grösser als bei Schweizer Domains.


Autor(in) Beat Rüdt



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