News 11.02.2008, 15:13 Uhr

Bilder & Videos - was ist erlaubt?

Im Netz wimmelt es nur so von Bilder und Videos - ob selfmade oder irgendwo gefunden. Aus Spass kann jedoch schnell Ernst werden. PCtipp hat nachgefragt, was generell erlaubt ist und wovon User lieber die Finger lassen sollten.
Wer im Internet, Bilder oder Videos hochlädt, dessen Eigentümer er nicht ist, kann schnell grosse Probleme bekommen. Wer sich auf irgendeiner Webpage Fotos oder Videos krallt und selbst zur Verfügung stellt, macht sich damit strafbar. Grundsätzlich ist demnach fremdes Material ungeeignet, um es selbst auch noch zu veröffentlichen. Wer also den neuesten Trailer des kommenden Kinofilms mit seinen Freunden teilen möchte, würde damit aus juristischer Sicht schon schlechte Karten haben. Dass es dabei hauchdünne Unterschiede gibt, erklärt Dr. iur. Emanuel Meyer, Experte am Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum. Schliesslich würden gerade Werbesports, TV-Sendungen - alles im Bereich des viral Marketing (Marketingformen, die Netzwerke dazu ausnutzen) - ja davon leben, dass die Nutzer sie weiterleiten. Meyer würde in manchen Fällen von einer implizierten Lizenz zur Weiterverbreitung ausgehen.
Live-Mitschnitt - ist das erlaubt?
Sie waren bei einem Fussballspiel oder Konzert, haben via Handy mitgefilmt und das dann im www veröffentlicht? Letztgenanntes ist klar unzulässig. Die Verbreitung von Szenen, die jemand anders gefilmt hat, ist verboten. «Dies gilt für Fernsehfilme genau so wie für Kinofilme», bestätigt Emanuel Meyer. Das mitgefilmte Fussballspiel bewege sich in einer Grauzone. «Die Wiedergabe selbstgefilmter Szenen ist grundsätzlich erlaubt. Möglicherweise aber könnte es hier ein Problem geben. Der Filmende könnte gegen vertragliche Bedingungen gestützt auf das Hausrecht verstossen.» Also lieber Hände weg davon. Das noch ausstehende Urteil einer Klage in Deutschland, wobei ein Fussballverband gegen ein Portal kämpft, welches Videos von Amateurfussballspielen veröffentlicht, wird vermutlich richtungweisend sein.
Entscheidende Motiv-Wahl
Vorsicht sei auch bei den gewählten Motiven der Bilder und Videos geboten: Grundsätzlich benötigen Sie das Einverständnis (am besten schriftlich) derer, die auf dem Material erkennbar sind. Ob dies nun klar ersichtlich ist oder nicht, bleibt Einschätzungssache. Als bestes Beispiel sei hier das YouTube Video erwähnt, welches ein sich küssendes Pärchen in einer chinesischen U-Bahnstation zeigt. Angestellte haben via Handycam mitgefilmt und danach auf dem Videoportal platziert. Die «Hobbyfilmer» wurden zu hohen Bussgeldern/Schadenersatz verurteilt.
Ausnahmen gibt es ebenso: Prominente dürfen beispielsweise beim Spaziergang verewigt werden, sofern nicht in ihr Privatleben eingedrungen wird. Auch dürfe eine öffentliche Menschenansammlung ohne Sorgen mitgefilmt werden.



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