News 15.11.2006, 10:00 Uhr

Parlament für besseren Schutz beim Online-Einkauf

In punkto Konsumentenschutz hinkt die Schweiz beim Online-Handel gegenüber der EU noch weit hinterher. Eine parlamentarische Initiative soll das ändern.
Noch vor einem Jahr hat sich der Bundesrat gegen einen besseren Konsumentenschutz beim Online-Shopping gestellt. Widerrufsrechte und Gewährleistungsansprüche stellten eine Bevormundung des Konsumenten durch den Gesetzgeber dar, so die Begründung [1].
Dieser Entscheid stiess der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) [2] sauer auf: SKS-Präsidentin und Ständerätin Simonetta Sommaruga reichte eine parlamentarische Initiative ein, welche die Rechte der Konsumenten beim Online-Einkauf verbessern soll. Sie fordert die korrekte Beschreibung der angebotenen Waren und Dienstleistungen sowie der Zahlungs- und Lieferbedingungen. Ausserdem soll während sieben Tagen ein Widerrufsrecht gelten und für drei Tage ein Umtauschrecht auf defekte Ware - Bedingungen, die in der EU schon lange gang und gäbe sind.
Die Rechtskommission des Ständerates hat am Dienstag die Initiative gutgeheissen. Jetzt liegt es noch an der Rechtskommission des Nationalrates, darüber zu entscheiden. Sagt auch er ja, wird eine Gesetzesänderung ausgearbeitet.



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