News 11.09.2003, 09:30 Uhr

Anbieten von Virenanleitungen ist strafbar

Wer Anleitungen zur Programmierung von Computerviren verbreitet, muss mit Gefängnis und Busse rechnen.
Dies hat das Bundesgericht in einem Präzedenzfall entschieden, wie der Tages Anzeiger in der heutigen Ausgabe berichtet. Verurteilt wurde ein Mann, der übers Internet eine CD-ROM mit Tipps zur Herstellung von Computerviren angeboten hat. Laut Tagi brummte ihm das Zürcher Obergericht wegen "gewerbsmässiger Datenbeschädigung" bereits letzten Oktober 5000 Franken Busse und zwei Monate Gefängnis bedingt auf. Das Bundesgericht habe diesen Entscheid nun bestätigt. Es soll sich dabei auf den Tatbestand der Abgabe von "Anleitungen zur Herstellung datenschädigender Programme" gestützt haben. Zur Erfüllung dieses Tatbestandes genüge das blosse Weitergeben von schädigenden Infos. Ob dafür Geld verlangt werde oder nicht, sei gemäss Gericht egal. Die Anleitung müsse nicht einmal vollständig sein, sondern nur wesentliche Tipps beinhalten.



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