News 27.09.2016, 10:42 Uhr

Fake-Anwälte verschicken Abmahnungen

Aktuell werden User per Post abgemahnt. Grund dafür sei Filesharing im Erwachsenenfilmbereich. Allerdings gibts keinen Grund zur Sorge, eher zum Grinsen.
Fake: Abmahnung der Kanzlei Schmidt
Aktuell trudeln wieder Briefe oder Faxe von Kanzleien ein, die für angeblich begangenes Filesharing eine Abmahngebühr kassieren möchten. Hauptsächlich trifft es User aus Deutschland, per se sei aber der ganze deutschsprachige Raum gefährdet. 
Ein niederländisches Filmstudio aus dem Erwachsenenbereich fordert über die Berliner Anwaltskanzlei Schmidt einen Betrag über 950 Euro für eine widerrechtliche Veröffentlichung von geschütztem Filmmaterial. Um die Empfänger einzuschüchtern, erfolgt diese Abmahnung teilweise sogar per Briefpost. Das Schreiben sei gemäss Experten gut nachgemacht, die Gesetztestexte korrekt zitiert.
Trotzdem: Es handelt sich lediglich um einen dreisten Betrugsversuch. Folgende Punkte machen dies deutlich: 
  • Es gibt keine zugelassene Anwaltskanzlei namens Jörg Schmidt, weder unter der angegebenen Adresse, noch sonstwo in Deutschland.
  • In dem Schreiben wird keine IP-Adresse genannt.
  • Die Zahlungsfrist beträgt nur einen Tag.
  • Nicht lachen: Der Absender hat keine Kontoangaben gemacht. Wohin sollte man das Geld also überweisen?
PCtipp rät betroffenen Personen, sich in solchen Fällen bei der Schweizerischen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) zu melden.



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