News 31.01.2013, 15:55 Uhr

Adobe untersagt CS2-Gratis-Download

Nach gut sechs Wochen hat Adobe offiziell verboten, die Creative Suite 2 gratis herunterzuladen, indem die Nutzungsbedingungen geändert wurden. Das Vorgehen ist allerdings fragwürdig.
Seit Mitte Dezember 2012 liess sich die Adobe Creative Suite 2 gratis downloaden. Dies, weil das Unternehmen die Aktivierungsserver für den Dienst abschaltete und deswegen gültige Seriennummern veröffentlichte, damit die Software weiterhin neu installiert und verwendet werden konnte. Das Problem von Adobe: Dieser Dienst hätte eigentlich nur für rechtmässige Käufer gelten sollen, doch natürlich war es mit den Seriennummern und passenden Downloadlinks für jedermann möglich, sich die Software gratis zu holen. Mehr als einen Monat lang.
Denn nun hat Adobe auf der Download-Seite die Nutzungsbedingungen geändert beziehungsweise welche hinzugefügt, wie heise.de schreibt: «Die im Rahmen des Downloads erhaltenen Seriennummern dürfen ausschliesslich von Kunden verwendet werden, die CS2 oder Acrobat 7 rechtmässig erworben haben und weiterhin nutzen möchten. Ein Download der Software sowie die Nutzung der Seriennummern durch Personen, die CS2 oder Acrobat 7 in der Vergangenheit weder von Adobe direkt noch von einem autorisierten Händler erworben haben, ist nicht gestattet und stellt eine Verletzung von Adobes Urheberrechten dar.»
Dieser oder ein ähnlicher Hinweis fehlte bisher komplett, stattdessen nahm Adobe am 7. Januar wie folgt Stellung: «Obwohl man es so interpretieren kann, als gäbe Adobe die Software kostenlos heraus, diente die Massnahme dazu, unseren Kunden zu helfen.» Ein Verbot liest sich anders.
Trotzdem sollten sich diejenigen, welche «unerlaubterweise» CS2 installierten, wieder von der Software trennen. Denn Adobe hat – clever oder nicht – dieses erste offizielle Statement angepasst mit dem Verweis, die Seriennummern dürfen nur von Kunden gebraucht werden, welche die Software legal kauften. Und dabei das Datum mal eben nicht aktualisiert, sondern den 7. Januar 2013 stehen gelassen. Natürlich wäre es relativ leicht zu beweisen, dass dies nicht die ursprüngliche Nachricht ist (beispielsweise mit der Originalaussage in Blogs) und man damit legal in den Besitz von CS2 gelangte, es muss also jeder selber entscheiden, wie er verfahren will.

Fabian Vogt
Autor(in) Fabian Vogt



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