News 24.03.2017, 11:43 Uhr

Abmahnung von «Schutt, Waetke Rechtsanwälte» ist eine gefährliche Fälschung

Sofort löschen: Aus Deutschland kursiert eine Fake-Abmahnung im Namen der Kanzlei Schutt, Waetke. Auf den Anhang sollte man besser nicht klicken.
Abmahnungen aus der Feder deutscher Anwälte sollte man grundsätzlich auch in der Schweiz ernst nehmen, warnt IT-Rechtsanwalt Martin Steiger in einem Blog-Beitrag. Allerdings kursiert gegenwärtig eine Fake-Abmahnung mit dem Absender abmahnung@schutt-waetke.de, vor der auch Präventionsportale wie mimikama.at warnen. Die Abmahnungen stammen nicht etwa von der deutschen Anwaltskanzlei Schutt, Waetke, sondern von Betrügern, die Schad-Software verbreiten wollen. Im Text enthalten ist zudem ein Button «Dokument abrufen»: Wer auf das Bild klickt, fängt sich unter Umständen einen Trojaner ein!
Fake-Abmahnungen im Umlauf mit Trojaner im «Download-Button»
Quelle: PCtipp
Schutt, Waetke Rechtsanwälte machen inzwischen auf ihrer eigenen Webseite auf die Betrugsmasche aufmerksam. Die Anwälte erklären, man versende keine Abmahnungen per E-Mail. Die Masche funktioniert aber ausgerechnet deswegen, weil in vielen Fällen die Abmahnung vorab per E-Mail erfolgt. Es ist auch nicht das erste Mal, dass Namen deutscher Abmahnkanzleien zu Phishing-Zwecken missbraucht werden. Erst kürzlich gab es einen ähnlichen Fall. Betroffen war unter anderem die SKW Schwarz und Waldorf Frommer, ebenfalls aus Deutschland. 
Man erkennt die gefälschte, ellenlange E-Mail auch an der «kindlichen Unterschrift», wie die echten Anwälte aus Deutschland warnen. Zudem sollte, wie Steiger richtig bemerkt hat, sofort auffallen, dass die Fake-Abmahner sich auf eine deutsche IP-Adresse beziehen, die man auch leicht anhand einer Onlineabfrage erkennen würde. Wir vom PCtipp empfehlen, eine solche Mail sofort zu löschen, damit Sie später nicht versehentlich noch den Anhang anklicken.
Der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt aus der Schweiz rät in seinem Blog:
Bei verdächtigen Abmahnungen sollte man im Zweifelsfall eigene Abklärungen zur Echtheit tätigen oder sich von einer Fachperson unterstützen lassen. Zum Leidwesen von Abgemahnten in der Schweiz erweisen sich allerdings die meisten Abmahnungen als echt und sollten im eigenen Interesse ernst genommen werden.

Autor(in) Simon Gröflin



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