News 11.09.2013, 09:37 Uhr

NSA überwachte widerrechtlich Telefone

Laut einem freigegebenen Report überwachte die NSA über 15'000 Telefone ohne richterliche Erlaubnis. Die Konsequenzen dafür waren gering.
Bei der NSA wurde auch schon der Gerichtsbeschluss vergessen
Im Zuge einer Klage der Electronic Frontier Foundation (EFF) hat die NSA eine neue Ladung Dokumente freigegeben. Dazu gehören Gerichtsbeschlüsse des United States Foreign Intelligence Surveillance (FISA) Gerichts, sowie interne Dokumente. In den Unterlagen befinden sich Details zum sogenannten «comliance breach» von 2009. Zu dieser Zeit überwachte die NSA über 15'000 Verdächtige ohne einen dafür benötigten Gerichtsbeschluss.
Grund für den Disput zwischen dem FISA-Gericht und der NSA war die Gesetzesgrundlage des «plausiblen, benennbaren Verdachts». Diese setzt die Messlatte, die Gesetzeshüter aller Art überschreiten müssen, bevor ein Verdächtiger durchsucht werden darf. Das gilt sowohl für das Durchsuchen in physischer Form, als auch für virtuelle Durchsuchungen, wie die eines Mobiltelefons. In diesem Fall arbeitete die NSA mit einer Liste von verdächtigen Personen, die vom FISA-Gericht freigegeben wurden und deren Mobiltelefone überwacht werden sollten.
Aus ungeklärten Gründen ignorierte die Software der NSA die FISA-Liste und überwachte nicht nur die von der FISA freigegebenen Personen, sondern weitaus mehr. Die FISA-Liste umfasste etwas weniger als 2000 Namen, die Liste der von der NSA überwachten Personen trug 17'835 Namen. Die NSA sah darin nicht einmal ein Problem. Die FISA-Freigabe verstanden sie lediglich als Markierung aller Verdächtigen, die man sich vielleicht genauer ansehen sollte.
Auf den ersten Bericht der NSA folgt ein Schriftverkehr zwischen dem FISA-Gericht und der NSA in dem über die Schwere der fehlgeleiteten Überwachung und die möglichen Folgen debattiert wurde. Im März 2009 verweigerte das FISA-Gericht der NSA ihr Recht zu Massenanfragen. Das Recht wurde im September des gleichen Jahres wieder hergestellt.


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