News 24.04.2019, 14:00 Uhr

Apple setzt sich gegen Schweizer Behörde durch

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Apple gutgeheissen und lässt den Firmennamen des Tech-Konzerns nun auch für Schmuck und Spielzeuge unter Markenschutz stellen.
Das Bundesgericht in Lausanne hat Apples Firmenname für Schmuck und Spielzeuge unter Markenschutz gestellt. Das gehe aus einem Urteil vom Montag hervor, schreibt «Watson». Wie es im Bericht heisst, ist dieser in Kategorien wie Uhren und Computerreparaturen bereits im Markenregister eingetragen. Die Kalifornier hätten hierzulande jedoch weitere Privilegien gefordert, worauf das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum versucht hatte, die Markenrechte einzuschränken. Dieses verwaltet in der Schweiz das Register.
Damit ist die Behörde nun allerdings gescheitert. Die obersten Richter gaben Apples Anwälten recht. Zentral war dabei die Frage, woran Schweizerinnen und Schweizer denken, wenn sie das Wort «Apple» hören. Die Vertreter des Konzerns argumentierten laut «Watson», dass – wenn es sich um Schmuck oder Spielzeug handelt – Durchschnittkonsumenten das Wort nicht übersetzen und mit dem Obst in Verbindung bringen, sondern mit dem aktuell wertvollsten Unternehmen der Welt.
Die Markenschützer seien hingegen der Meinung gewesen, dass das Wort zum englischen Grundwortschatz gehöre und als Motiv für Spiele geläufig sei, schreibt «Watson» weiter. Aus ihrer Sicht gehört der Apfel deshalb zum Gemeingut und kann nicht geschützt werden. Mit dieser Argumentation vermochten sie die Bundesrichter nicht zu überzeugen. Deshalb unterlag die Behörde Apple letztendlich.
Die Anwälte des US-Konzerns hatten hierzulande kürzlich allerhand zu tun. Anfang April veröffentlichte das Bundesverwaltungsgericht das Urteil zur Klage von Apple gegen Swatch. Die Kalifornier zerrten den Bieler Uhrenhersteller wegen des Markeneintrags «Tick different» vor Gericht. Hier setzte es für Apple jedoch eine Schlappe ab (PCtipp berichtete).



Kommentare
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karnickel
27.04.2019
Ich teile grundsätzlich die Ansicht, Grundbegriffe aus dem Alltag nicht als schützenswerte Markennamen erfasst sehen zu wollen. Im Zusammenhang mit Spielen (Spielzeug? Videospiele? Fangis?) sehe ich beim Fallen dieses Begriffs jedoch erst sehr spät, dass mir dabei die "Apple Inc." einfallen würde. Eher schon Ingo Appelt oder wen auch immer. ;)