News 09.11.2000, 12:30 Uhr

Verbot: Medizin aus dem Netz

Ein Landgericht in Frankfurt verbietet den Bezug von Medikamenten via Internet.
Auf Antrag des Deutschen Apotheker-Verbandes erliess das Frankfurter Gericht eine einstweilige Verfügung gegen eine Apotheke in den Niederlanden. Diese hatte über das Internet Bestellungen angenommen und deutsche Konsumenten vergleichsweise preisgünstig beliefert. Das Gericht betrachtet den Internetvertrieb als Verstoss gegen das deutsche Arzneimittelgesetz sowie gegen das Heilmittel-Werbegesetz.


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