News 15.05.2014, 08:37 Uhr

Bis zu 500 Franken Busse bei falscher Navi-Montage

Navi korrekt montiert? PCtipp zeigt, wie Sie mit ein paar einfachen Grundregeln keine saftigen Bussen riskieren
Ein typisches Szenario: Hat zufällig die vorbeifahrende Polizei eine Tempoübertretung bemerkt, fehlt beim Anhalten nur noch ein polizeilicher Kontrollblick ins Wageninnere. Haben Sie Ihr Navi eher mittig an der Windschutzscheibe angebracht, wird die Polizei Sie zurechtweisen. Je nach offensichtlicher Falschpostionierung wird der Polizist nicht einfach ein Auge zudrücken. Eine Busse kann bis zu 500 Franken kosten. Die Ausrede, man habe die Vorschrift nicht gekannt, nützt nichts. Da hilft auch ein Jammern über die bereits bezahlten Busse kaum.
Die Polizei kennt je nach Kanton unterschiedliche Toleranzgrenzen bei den Bussen, weiss Comparis. Mit ein paar wenigen Grundregeln, die Sie sich als Autofahrer einprägen sollten, kann Ihnen bei einer polizeilichen Kontrolle keine Busse drohen. PCtipp hat sich mit dem Bundesamt für Verkehrssicherheit unterhalten und fasst Ihnen die wichtigsten Punkte für Navis und HUDs zusammen.

75 cm über der Sitzfläche und 12 m Sichtradius

So ist es richtig: Wäre das Gerät weiter oben, würde man eventuell den Fussgänger übersehen
Folgendes steht im Strassenverkehrsgesetz:
«Der Führer oder die Führerin muss bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können.»
Das erreicht man in der Regel, indem man das Gerät möglicht tief unten an der Windschutzscheibe befestigt. Genauso muss die Anzeige eines HUD-Displays ebenfalls ausserhalb dieses Sichtfelds erscheinen. Eine visuelle Veranschaulichung zum Sichtfeld können Sie einem ausführlichen Merkblatt (PDF) der Zücher Stadtpolizei entnehmen.

Gerät muss jederzeit ausschaltbar sein

Laut dem Bundesamt für Strassen (Astra) muss das Navigationsgerät jederzeit auf Knopfdruck erreichbar sein. Speziell gilt das bei einem HUD-Display. Ist einmal der Projektor verrutscht, muss das Gerät sofort ausgeschaltet werden können. Denn die Wahrnehmung des Verkehrs darf keinesfalls vom HUD beeinträchtigt werden.
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Autor(in) Simon Gröflin



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