News 18.05.1999, 22:00 Uhr

Prozess Bristol vs. MS nicht verschoben

Neues im Kartellrechtsprozess Bristol kontra Microsoft.
Bundesrichterin Janet Hall hat Microsofts Forderung nach einer Aufschiebung des Verfahrens abgelehnt. Ausserdem entschied sie, dass Bristol mit den an anderen Antitrust-Prozessen beteiligten Parteien Informationen austauschen darf. Dies sei mit den Richtern abgestimmt, die für die Kartellrechtsverfahren zuständig sind, die Microsoft gegen das US-Bundesjustizministerium und 19 US-Bundesstaaten sowie gegen den Software-Hersteller Caldera führt. Bristol, ein Hersteller von Cross-Plattform-Software, hatte Microsoft im August letzten Jahres mit dem Vorwurf verklagt, der Software-Riese habe der Firma den Zugang zum Windows-Quellcode verwehrt. Der Prozess wird nach der jüngsten Entscheidung am 2. Juni wieder aufgenommen



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