News 08.05.2018, 11:51 Uhr

Kommentar: nicht nett von Sunrise

Sunrise beabsichtigt, ab Ende Mai keine schriftlichen Kündigungen mehr anzunehmen. Was dahintersteckt und wieso das ein Problem ist.
Die Wogen gingen hoch, als Telko Sunrise letzten Freitag mitteilte, ab sofort keine schriftlichen Kündigungen mehr anzuerkennen. Also weder Briefpost noch Mails oder Faxe. Zukünftig soll ein Vertrag nur noch per Sunrise-Chat oder Telefon terminiert werden können.
Das stiess auf Unverständnis: Ralf Beyeler, Vergleichsexperte bei Moneyland.ch, bezeichnete die Massnahme als Frechheit und fragt sich, wie man als Anbieter überhaupt auf eine solche Idee kommen kann. 
Eine nachvollziehbare Reaktion, denn aus diesem Entscheid ergeben sich für Sunrise-Kunden gleich mehrere Probleme:
  • Ältere oder weniger technikaffine Personen werden mit einem Chat oder einem Callcenter mit mehreren Abteilungen wohl Mühe bekunden.
  • Personen, die direkten Kontakt meiden wollen, werden vor vollendete Tatsachen gestellt.
  • Die Nachweisbarkeit der Kündigung wird dem Kunden erschwert.
Gewisse Argumente des Telkos, beispielsweise das Festlegen des korrekten Kündigungs- und Portierungsdatums, sind zudem sehr an den Haaren herbeigezogen. Es gibt diverse andere Wege, diese Daten in Erfahrung zu bringen, zumal eine Portierung heutzutage meist vom neuen Provider (mit einer Vollmacht des Abo-Besitzers) übernommen wird.
Vielmehr darf man, nebst einer Kosteneinsparung, vermuten, dass Sunrise versuchen wird, kündigungswilligen Kunden am Telefon oder per Chat ein neues Produkt aufzuschwatzen oder sie von der Kündigung abzuhalten. Auch ich machte diese Erfahrung mit meinem früheren Internetprovider. Der charmante, aber zunehmend genervte Herr am anderen Ende der Leitung hielt mich satte 18 Minuten an der Strippe und versuchte, mich mit dem Erlass von erst zwei, zum Schluss gar fünf Monatsbeiträgen zu ködern – und die versprochene Kündigungsbestätigung per Mail traf ebenfalls nie ein. Nervig. Mal sehen, wie sich Sunrise mit der neuen Massnahme so schlagen wird. 



Kommentare
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Gaby Salvisberg
08.05.2018
Hallo Bobnoise Ein "Kommentar" ist eine journalistische Form der Meinungsäusserung eines einzelnen Redaktionsmitglieds. Das ist nicht dasselbe wie ein Bericht und muss daher schon konzeptbedingt nicht alle Informationen zu einer Sachlage enthalten. Den eigentlichen Bericht hatten wir von unseren Computerworld-Kollegen prominent auf unserer Startseite verlinkt. Ich habe nun aber den Link dazu auch im Artikel noch ergänzt. [edit] Link zum Bericht: https://www.computerworld.ch/business/telekommunikation/sunrise-verbietet-schriftliche-abo-kuendigung-1535877.html Darin steht zu Deiner Frage dies: «Das Gesetz verbietet die Abschaffung der brieflichen Kündigung allerdings nicht, räumte Stalder von der SKS auf Anfrage ein: Das Obligationenrecht erlaube eine formlose Kündigung und schreibe nicht vor, dass eine Kündigung schriftlich zu erfolgen habe. Der rechtliche Spielraum sei gross. Jedes Unternehmen könne diesen mit eigenen Regeln in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen selber festlegen.» Herzliche Grüsse Gaby

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Mekong
08.05.2018
Und was ist mit all den Gehörlosen und schwersthörigen welche nicht (mehr) in der Lage sind zu Telefonieren oder zu Chaten???? Sind die dazu verdammt ein leben lang bei dieser Firma zu bleiben? Mekong

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Tweety
08.05.2018
Was haben den alle mit den Gehörlosen???? Gibt ja Procom. Bzw. warum sollten die Gehörlosen nicht Chatten können?? Gibt ja nichts besseres als den Compi. Denn reden und hören muss da niemand! Oder glaubst du wirklich, dass Gehörlose besser Briefe schreiben können als in einem Chat sich auszudrücken? So wie ich die Gehörlosen kenne - nein ;-)

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karnickel
10.05.2018
@Gaby Zur zitierten Stelle möchte ich ergänzen: Bestandeskunden haben einen Vertrag mit Sunrise, der womöglich die aufgezählten Möglichkeiten der Korrespondenz nicht einschränkt. Diese Kunden können frei wählen, wie sie kündigen möchten. Der besseren Beweisbarkeit wegen empfiehlt sich eine allfällige Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Wird dessen Annahme verweigert, gilt per Gesetz die Zustellung als vereitelt und somit trotzdem wirksam. Würde nun Sunrise auf diese Kunden zugehen und nachträglich deren Kündigungsmöglichkeiten (Korrespondenzmöglichkeiten) einschränken wollen, entspräche dies einer Vertragsänderung. Diese wiederum würde dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Dieses wiederum wäre ebenso nach bisherigen Modalitäten ausführbar - also auch per Briefpost oder Fax. Würde der Bestandeskunde eine solche Änderung akzeptieren würde - und ausschliesslich in diesem Fall! - die Einschränkung der Korrespondenzmethoden wirksam. Neukunden erhalten sowieso einen neuen Vertrag, es gälten die Bedingungen wie dort vermerkt. Es ist denkbar, wenn auch schwierig, dass eine Konsumentenorganisation im gegebenen Fall beispielsweise über ein Verbandsbeschwerderecht eine für den Kunden bessere Situation erwirken könnte.