News 05.07.2001, 12:00 Uhr

«Freiheit und Internet» - wie viel soll erlaubt sein?

Experten diskutierten an der ETH in Zürich über das Thema Freiheit und Internet. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Inhalte wie Rassismus oder Pornografie ein Internet- oder ein Gesellschaftsproblem sind.
Braucht die Schweiz klarere gesetzliche Richtlinien, welche die Freiheit im Internet einschränken? Braucht es Strafgesetze, welche den Missbrauch des Internets ahnden?
Die anwesenden Referenten waren sich einig, dass Strafbestände wie Hacking, Cracking, Anbieten von pornografischem und rassistischem Material oder Stehlen von Daten durch die bestehenden Gesetze bereits abgedeckt werden.
Der Internet-Rechtsexperte David Rosenthal stellte fest: "Wenn die Behörden aktiv werden, sind die rechtlichen und praktischen Mittel gut." Das heisst, den Ermittlungsbehörden stehen die benötigten Instrumente zur Verfügung. Bei der Rechtssprechung scheint es allerdings trotzdem zu hapern, denn später erklärte Rosenthal: "Das Bundesgericht hat mit Entscheidungen Rechtsunsicherheit geschaffen."
Es fehlen Bestimmungen, die konkret auf die Eigenheiten des Internets Rücksicht nehmen: Ist zum Beispiel ein Hyperlink auf ein Pornografie-Angebot strafbar oder nicht? Wie erwartet führte dies zu einer Diskussion über Zensur im Internet. Andy Müller-Maguhn vom deutschen Chaos Computer Club stellte sich auf den Standpunkt, dass Rassismus und Kinderpornografie keine Internet-Probleme seien, sondern Gesellschaftsprobleme. Es könne nicht darum gehen, die Internet-Inhalte zu sperren, man müsse das Problem in der "realen" Welt lösen.
Die anderen Teilnehmenden wehrten sich nicht so radikal gegen die Zensur. Wichtiger war ihnen die Frage, wer bestimmt, was zensuriert wird. Im Wesentlichen wurden klare Richtlinien gefordert, insbesondere vom Gesetzgeber. Eine Selbstregulierung (etwa durch die Provider) würde das Problem nicht lösen, sondern nur verlagern. Rosenthal hielt mit verschiedenen Beispielen fest, dass Selbstregulierung mehr auf die Bedürfnisse der Wirtschaft eingeht als auf diejenigen der Bevölkerung.
Interessant waren auch die Ausführungen von Rainer Richard von der bayerischen Internetpolizei in München. 15 bis 20 Meldungen über illegale Inhalte gehen bei ihm pro Tag ein. Er glaubt, dass das Internet illegale Inhalte wie harte Pornografie einem breiteren Publikum zugänglich macht und dass es nur ein kleiner Schritt ist vom Anschauen des Materials bis zur Weiterverbreitung. Richard illustrierte seinen Vortrag mit zensurierten Bildern, welche Kinderpornografie zeigten, und demonstrierte damit unfreiwillig die Problematik der verschiedenen staatlichen Gesetze in diesem Bereich: ein Teilnehmer bemerkte treffend, dass diese zensurierten Bilder aus Schweizer Sicht bereits illegale Inhalte zeigten. Der stellvertretende Leiter des Kommissariats hat also im Prinzip illegal Kinderpornografie in die Schweiz mitgebracht.
Die Veranstaltung beleuchtete Fragen zur Regulierung des Internets, ohne Schlussfolgerungen zu ziehen und warf dabei neue Fragen auf. Wenn man etwa das Anschauen von harter Pornografie nicht verbieten will, jedoch den Download der Bilder, ergibt sich folgendes Problem: Gelten im Cache (dort speichert der Internetbrowser die angeschauten Websites) gespeicherte Bilder als heruntergeladen oder nur als angeschaut?
Der Anlass, organisiert vom Departement für Informatik und von der Swiss Internet User Group (SIUG), zeigte ein weiteres Mal auf, dass Handlungsbedarf besteht. Man kann gespannt auf eine Regelung warten, welche die Freiheit im Internet garantiert und trotzdem klar die Verantwortlichkeit für Webinhalte regelt.

Autor(in) Beat Rüdt



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