News 13.06.2005, 12:15 Uhr

Keine Urheberrechtsabgaben auf Festplatten

Der Bundesrat streicht im anstehenden Entwurf des neuen Urheberrechts mehrere heikle Punkte.
Der Landesregierung eilt es mit der Revision des Urheberrechts. Sie hat deshalb dem Justiz- und Polizeidepartement [1] den Auftrag gegeben, bis Anfang 2006 einen Entwurf auszuarbeiten. Die Revision soll das Gesetz an neue Technologien wie das Internet anpassen. Die geplanten Änderungen fallen einiges sanfter aus, als ursprünglich erwartet. So spricht sich der Bundesrat gegen eine Abgabe auf Festplatten in MP3-Playern aus. Es werde befürchtet, dass die Gerätevergütung zu einer Mehrbelastung der Konsumenten führt, so die Begründung. Beibehalten wird hingegen die Vergütung auf Leerdatenträgern wie CD-RWs. Hier verlangt der Bundesrat aber, dass es zu keiner Doppelbelastung der Konsumenten kommen darf.
Auch in punkto Tauschbörsen zeigt sich die Landesregierung liberal. Wie bis anhin, soll das Herunterladen von Dateien erlaubt sein. Der Download zum persönlichen Gebrauch sei einer Privatkopie gleichzusetzen. Verboten bleibt im neuen Gesetz weiterhin das Anbieten von Dateien.
Eine Verschärfung des bestehenden Urheberrechts bringt die Revision beim Kopierschutz. Künftig soll das Umgehen von Kopiersperren verboten sein. Hier will sich der Bundesrat am europäischen Recht anlehnen. In Ländern wie etwa Deutschland ist es schon länger verboten, den Kopierschutz von CDs und DVDs zu umgehen. Ebenfalls strafbar ist das Verbreiten entsprechender Programme und Anleitungen.



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