News 09.11.2005, 13:45 Uhr

Kein besserer Konsumentenschutz im Online-Shopping

Die Stiftung für Konsumentenschutz übt heute heftige Kritik am Bundesrat, da er das Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr abgelehnt hat. Dadurch liefere er Online-Kunden den Risiken im Web schutzlos aus.
Laut Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) [1] hätte das Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr und die damit verbundenen Änderungen des Obligationenrechtes wichtige Verbesserungen im Bereich e-Commerce gebracht [1]: Dazu zählen ein Widerrufsrecht und ein besseres Gewährleistungsrecht. Käufer hätten neu einen Vertrag innert sieben Tagen widerrufen können. Zudem wäre es möglich gewesen, die Nachbesserung von mangelhaften Waren zu fordern.
Der Bundesrat erachtet den Ausbau des Konsumentenschutzes nach eigenen Angaben als nicht notwendig [2]. Die Begründung: Das Obligationenrecht stehe auf dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Widerrufsrechte und Gewährleistungsansprüche trügen dem keine Rechnung und stellten eine Bevormundung des Konsumenten durch den Gesetzgeber dar. Zudem würden sie Mehrkosten für die Anbieter und damit höhere Produktpreise bedeuten.
Die SKS kritisiert diese Haltung in einer Medienmitteilung heftig: "Mit diesem Entscheid zeigt der Bundesrat in seltener Deutlichkeit, wie wenig ernst es ihm mit dem Konsumentenschutz ist". Der Bundesrat irre sich, wenn er mit seinem Entscheid auf ein rascheres Wachstum im Online-Markt hoffe. Ohne Vertrauen verweigere der Kunde den entscheidenden Mausklick an der Online-Kasse.



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