News 21.11.2014, 11:51 Uhr

Was Sie in den AGB verpassen

WhatsApp ist eigentlich erst ab 16 Jahren freigegeben. Das und mehr verrät ein Blick in verschiedene AGB grosser Webdienste.
«Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen» ist wohl die grösste Lüge der Menschheit. Dabei stünde in den AGB viel Interessantes über die Rechte und Pflichten von Anbietern und Nutzern. Leider werden die spannenden Sachen meistens in einem Dschungel voll Beamtendeutsch und übervorsichtigen Absicherungen erstickt. Entsprechend schlägt sich kein Mensch durch dieses rechtliche Dickicht und klickt einfach auf «Ja, ich habe sie gelesen.»
Das Magazin Spiegel Online hat sich durch die AGB einiger grosser Webdienste durchgelesen und dabei einige interessante Funde gemacht.

WhatsApp

WhatsApp ist eigentlich erst ab 16 Jahren erlaubt
WhatsApp zeigt die AGB nur in Englisch an. Gut möglich, dass daher den meisten Nutzern hierzulande nicht bekannt ist, dass WhatsApp erst ab 16 Jahren verwendet werden darf. Eine weitere praktische Information aus den WhatsApp-AGB ist der Satz «A good rule of thumb is if you don't want the whole world to know something or see something, don't submit it as a status submission to the service.» Was die Welt nicht erfahren soll, gehört auch nicht in die Statusmeldung.

Amazon

Bei Amazon gibt es Beamtendeutsch
Bei Amazon findet sich folgendes Sprachjuwel in den AGB: «Sie stimmen zu, dass die Rechte, die Sie obenstehend eingeräumt haben, unwiderruflich während der gesamten Schutzdauer Ihrer Immaterialgüterrechte, die im Zusammenhang mit diesen Inhalten und Materialien stehen, gewährt sind. Sie stimmen zu, auf unsere Anforderungen alle weiteren erforderlichen Handlungen vorzunehmen, um jegliche der obenstehenden Rechte, die Sie Amazon eingeräumt haben, zu vollenden, einschliesslich der Ausfertigung förmlicher Dokumente und Unterlagen.» Die oben genannten Rechte sind übrigens die Rechte von Amazon, hochgeladenes Bildmateriel und Texte anderweitig verwenden zu dürfen.

Facebook

Bei Facebook wird geduzt. Das macht die AGB nicht wirklich besser
Die AGB von Facebook sind verhältnismässig einfach zu verstehen. Dennoch finden sich auch dort einige interessante Stellen. «Du wirst nur ein einziges persönliches Konto anlegen. Wenn wir dein Konto sperren, wirst du ohne unsere Erlaubnis kein anderes erstellen», klingt es von Facebook schon fast autoritär. Den besten Satz der Facebook-AGB findet man aber gegen Schluss: «Wir behalten uns sämtliche Rechte vor, die dir nicht ausdrücklich gewährt werden.»

Apple

Apple setzt auf umfassende Rechte und lange Sätze
Apple hat für jeden Dienst eigene AGB. Ein Beispiel aus den Nutzungsbedingungen der iCloud: «Sie erklären sich damit einverstanden, dass Apple, ohne Ihnen gegenüber zu haften, auf Ihre Accountinformationen und Ihre Inhalte zugreifen, diese nutzen, aufbewahren und/oder an Strafverfolgungsbehörden, andere Behörden und/oder sonstige Dritten weitergeben darf, wenn Apple der Meinung ist, dass dies vernünftigerweise erforderlich oder angemessen ist, wenn dies grundsätzlich vorgeschrieben ist oder wenn Apple einen hinreichenden Grund zu der Annahme hat, dass ein solcher Zugriff, eine solche Nutzung, Offenlegung oder Aufbewahrung angemessenerweise notwendig ist […]». Puh. Bei iTunes gibt es zudem einige Einschränkungen, die wohl nicht jeder kennt. Beispielsweise dürfen Sie eine Audio-Playliste nur bis zu sieben Mal brennen.



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