News 19.03.2004, 09:30 Uhr

Nationalrat stimmt für besseren Anwenderschutz

Entgegen der Empfehlung seiner Kommission will der Nationalrat auf die Änderung des Fernmeldegesetzes eintreten. Sie stellt nicht nur die Öffnung der «Letzten Meile» auf eine solide rechtliche Grundlage, sondern verbessert auch den Schutz vor Spam und überteuerten 0900-Nummern.
Die Änderung des Fernmeldegesetzes [1] wurde mit 98 zu 83 Stimmen gutgeheissen. Damit stellt sich der Nationalrat gegen einen Antrag der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen. Sie riet im Februar der Revision eine Abfuhr zu erteilen [2], da sie gegen eine rasche Öffnung der "Letzten Meile" war. Die Strecke zwischen Telefonzentrale und Hausanschluss ist trotz Verordnung des Bundesrates noch immer fest in den Händen der Swisscom.
Gleichzeitig hätte ein Nein zur Revision aber auch die Verzögerung wichtiger Konsumentenschutzmassnahmen bedeutet. Das neue Fernmeldegesetz berechtigt den Bundesrat, von Anbietern die Publizierung von Informationen über die Qualität ihrer Services zu verlangen. Ausserdem darf er Preisobergrenzen für Mehrwertdienste wie 0900-Nummern festlegen. Die Revision verbessert auch den Schutz vor unerwünschten Werbemails. Vorgesehen ist, dass Absender von Werbemitteilungen vor dem Versand die Einwilligung des Empfängers einholen (Opt-In) müssen. Provider verpflichtet die Gesetzesänderung, die Übermittlung von Massenwerbung mit geeigneten Massnahmen zu verhindern.
Mit dem Beschluss des Nationalrats geht die Vorlage wieder zurück an der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen. Sie wird nun jeden Artikel der Vorlage beraten, bevor im Parlament nochmals darüber abgestimmt wird. Dies wird laut Kommission wohl frühstens in der Herbstsession der Fall sein.



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