News 10.06.2008, 10:12 Uhr

Killerspiel-Freispruch

Nicht nur der Polizist im Game «Stranglehold», sondern auch die SP kämpft weiter.
Roland Näf, Berner SP-Grossrat, hatte den Geschäftsführer der Berner Media-Markt-Filiale verzeigt, weil dieser das Game Stranglehold verkauft. Damit soll er gegen jenen Artikel verstossen haben, der das Anbieten von Ton- und Bildaufnahmen verbietet, die u.a. grausame Gewalt zeigen. In Stranglehold (ab 18) räumt Polizist Tequila alles Böse aus dem Weg. Die «Grausamkeiten seien nicht besonders grausam», hätte die Richterin geurteilt und damit den Media-Markt-Geschäftsführer freigesprochen. Dies berichtet 20 Minuten. Dennoch werde die Berner SP weiterkämpfen. Im Raum steht auch noch eine Standesinitiative zum Verbot von Killerspielen (PCtipp hat berichtet).



Kommentare
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SinisterDex
10.06.2008
Wenn der Hr. Näf noch ein bisschen mehr auf die Kappe kriegt, dreht er vielleicht auch durch und veranstaltet ein Gemetzel. Dann waren es natürlich auch die bösen Videospiele! Ich finde es unglaublich dass dieses Thema auch in der Schweiz aktuell ist. Ich fordere harte Strafen für die Filialen welche die Altersbegrenzung auf Spielen missachtet. Wenn dies endlich geschehen würde, hätten wir in null komma nix weniger Probleme. In diesem Zuge sollte vielleicht auch mal erwähnt werden dass Spiele auch nicht verantwortlich gemacht werden sollten wenn psychisch labile Menschen oder Menschen welche in schlechten zwischenmenschlichen Verhältnissen aufgewachsen sind durchdrehen. Hätte ja genau so gut der Fernseher selber sein können.

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Giovanni Schoweiss
10.06.2008
Propaganda Das ist doch nur ein parteiprogrammfüller. Er holt wahrscheinlich knapp die hälfte der stimmen der proletischen konservativen. ;)

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maedi100
11.06.2008
...Nähmilch, ... Also, wie gesagt... Typisch! Mal abwarten bis Manhunt2 zu uns kommt... :D Wer näHmlich mit H schreibt ist däHmlich :p Juheee, Manhunt2 Angeblich hat er das Spiel selbst gespielt. Ich denke das die SP mit dieser Propaganda (alle Politiker sind "gleichgeschaltet" :rolleyes:) viele junge wähler verlieren wird.

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I Think Linux
12.06.2008
Das beweist mal wieder wie wenig Ahnung die Politiker haben oder wie sie verzweifelt versuchen Wähler zu gewinnen. Wenn der Hr. Näf noch ein bisschen mehr auf die Kappe kriegt, dreht er vielleicht auch durch und veranstaltet ein Gemetzel. Dann waren es natürlich auch die bösen Videospiele! Natürlich, es sind immer die bösen Videospiele. Ich wundere mich wieso sie Games wie Pacman noch tolerieren, das sind ja auch brutale Games, immerhin muss man kleine runde Bällchen fressen. Sie könnten das ja so machen das man Games ab 18 nur noch an 18 jährige (und ältere) verkauft, das würde schon ziemlich viel verbessern. Also, wie gesagt... Typisch! Mal abwarten bis Manhunt2 zu uns kommt... Ist Manhunt nicht verboten? Ich finde es unglaublich dass dieses Thema auch in der Schweiz aktuell ist. Ich fordere harte Strafen für die Filialen welche die Altersbegrenzung auf Spielen missachtet. Wenn dies endlich geschehen würde, hätten wir in null komma nix weniger Probleme. Wenn dies geschehen ist, hätten wir in null komma nix keine Filialen mehr. :D In diesem Zuge sollte vielleicht auch mal erwähnt werden dass Spiele auch nicht verantwortlich gemacht werden sollten wenn psychisch labile Menschen oder Menschen welche in schlechten zwischenmenschlichen Verhältnissen aufgewachsen sind durchdrehen. Hätte ja genau so gut der Fernseher selber sein können. Naja, wenn jemand ein verbrechen (z.B. Mord) begangen hat, suchen die ja nach den Killerspielen und nur wenn keine da sind suchen sie nach vernünftigen Gründen.

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Adriano
12.06.2008
Ist Manhunt nicht verboten? Weiss leider nicht wie es aussieht... Manhunt ist glaub verboten, weil es Sinnloses-Gewalt war... Manhunt2 kommt bald in Amerika raus, wird hier dann (glaub) auch verkauft: http://www.rockstargames.com/manhunt2 Solche Spiele sind wirklich brutal, und das Blut spritzt nur noch in die Luft... Aber ein Ego-Shooter so bezeichnen ist ein bisschen übertrieben... Dann währe "Lara Croft" auch so ein Spiel!

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BlackIceDefender
13.06.2008
Gibt es einen online link zur begruendung, die das gericht fuer das urteil nahm?