News 14.09.2012, 09:04 Uhr

Urteil: RapidShare verliert erneut

Der Schweizer Filehoster hat im Falle der Verbreitung illegaler Filmkopien nun auch in zweiter Instanz in Deutschland gegen Constantin Film verloren.
Der Schweizer Filehosting- und Filesharing-Dienst RapidShare gerät immer wieder ins Visier von Rechtebesitzern. So auch im Falle der Schweizer Highlight-Gruppe (u. a. Constantin Film). Das Unternehmen zerrte RapidShare in München vor Gericht, klagte auf Unterlassung bezüglich der Verbreitung illegaler Kopien der Filme «Francesco und der Papst», «Vorstadtkrokodile 3» und «Der Freischütz» und gewann in erster Instanz. Rapidshare legte Berufung ein, wurde jedoch am gestrigen Donnerstag (13. September 2012) abgewiesen. Detaillierte Informationen zur Urteilsbegründung gibt es derzeit noch nicht.
RapidShare ist ein Filehosting- und Filesharing-Anbieter. Anwender können ihre Dateien auf den Servern des Unternehmens deponieren und erhalten einen Zugangslink. Wird dieser geteilt, erhalten auch andere Nutzer Zugang zum jeweiligen File.
RapidShare differenziert sich von illegalen Handlungen und von illegaler Nutzung in jeder Hinsicht. Es handle sich um ein legales Angebot. Man könne nicht für die möglicherweise illegale Nutzung durch seine Kunden verantwortlich gemacht werden, heisst es stets.



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