Tipps & Tricks 04.01.2006, 09:15 Uhr

EULA

EULA ist die Abkürzung für End User Licence Agreement, auf Deutsch Endbenutzer-Lizenzvereinbarung. Diese Bestimmungen regeln zwischen dem Softwarehersteller und dem Benutzer der Software alle Details über den Vertrieb und das Urheberrecht. Manchmal versucht der Anbieter aber auch, den Benutzer zur Zustimmung von anderen Klauseln zu nötigen. Beispiele dafür sind die Installation von Software Dritter zum Zweck der Datensammlung oder die Verpflichtung des Benutzers, keine negativen Informationen über das Programm zu verbreiten.
Die juristische Gültigkeit von EULAs in Europa ist zumindest fraglich. Der Vertrag über die Nutzung der Software wird nämlich schon beim Kauf geschlossen, zu diesem Zeitpunkt ist die EULA für den Kunden jedoch noch nicht einsehbar. Häufig handelt es sich bei einem EULA also mehr um einen Einschüchterungsversuch.

Autor(in) David Lee



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