News 18.11.2013, 10:59 Uhr

SBB-WLAN wird mit Nutzerdaten bezahlt

Das von den SBB angebotene Gratis-WLAN an Bahnhöfen verbreitet sich weiter. Ganz kostenlos ist der Dienst jedoch nicht, wie ein Blick in die AGB verrät.
100 SBB-Bahnhöfe sollen bis Ende 2015 mit kostenlosem WLAN versorgt werden. Mit den neu lancierten Standorten in Zürich-Altstetten, Bülach, Weinfelden, Thalwil, Pfäffikon SZ und Stettbach, verbreitet sich das SBB-WLAN immer weiter und zählt mittlerweile 13 versorgte Bahnhöfe. Das kostenlose Angebot ist aber nicht ganz kostenlos, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SBB verraten.
Beim Gratis-WLAN der SBB bezahlt man mit seinen Daten
Quelle: SBB CFF FFS/David Schweizer
Bezahlt wird nicht mit Geld, sondern mit Nutzerdaten. Die SBB können Handy-Nummer und Mac-Adresse sowie Angaben zu Ort, Datum und Zeit der Nutzung sammeln. Gegenüber dem Tages-Anzeiger gibt sich der auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Martin Steiger kritisch. «Die SBB können damit umfangreiche Nutzungs- und Bewegungsprofile erstellen», so Steiger. Bei dem Tauschhandel müsse jeder für sich selbst wissen, ob er sich darauf einlässt.

SBB beschwichtigen

In den AGB des SBB-WLAN-Angebots erlaubt der Nutzer den SBB, Daten zu sammeln und dafür auch mit Dritten im In- und Ausland zusammenzuarbeiten. Genutzt sollen die Daten «zur Gewinnung und Auswertung von personenbezogenen Informationen» werden. Dabei behalten sich die SBB auch vor, aufgrund des erstellten Nutzerprofils die Kunden persönlich anzusprechen. Stephan Wehrle, Leiter der SBB-Medienstelle versichert zwar, diese Daten würden ausschliesslich zur Schaltung personalisierter Werbung auf der SBB-Startseite verwendet werden. Die AGB ermöglichen aber zumindest in der Theorie eine deutlich breitere Nutzung. Beispielsweise für Werbeanrufe oder Mails.
Wehrle unterstreicht die Bezahlung mit Nutzerdaten in einer Aussage gegenüber dem Tages-Anzeiger: «Der Kunde stimmt der Nutzung der Daten ausdrücklich zu. Es handelt sich hier um einen Gratisservice, und es steht dem Benutzer frei, diesen nicht zu nutzen.»

12 Monate gespeichert

Die Speicherung der Daten durch die SBB ist ebenfalls problematisch. Während den ersten 12 Monaten wollen die SBB sämtliche Daten personenbezogen speichern. Das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) schreibt lediglich eine Aufbewahrungsdauer von 6 Monaten vor. Zwar soll eine anstehende Revision des BÜPF diese Dauer auf 12 Monate verlängern. Der Zweck des Gesetzes ist aber weiterhin die Strafverfolgung und Personensuche bei Vermissten, nicht das Marketing.



Kommentare
Es sind keine Kommentare vorhanden.