News 14.04.2003, 11:00 Uhr

Sittenwidrige Pop-ups

Ein deutsches Gericht hat Pop-ups für unzulässig erklärt.
Pop-ups sind vor allem bei Sexsite-Betreibern beliebt. Verlässt man die Seite, öffnen sich Dutzende neuer Fenster. Diese Praktik hat jetzt laut Heise online [1] ein deutsches Gericht für unzulässig erklärt. Es stellte Pop-ups mit Spam gleich. Der Anwender müsse gegen seinen Willen Werbebotschaften wahrnehmen.



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