News 12.09.2011, 07:24 Uhr

Apple gegen Samsung: 1:0

Das Galaxy Tab 10.1 darf in Deutschland nicht verkauft werden. Dieses Urteil hat das Düsseldorfer Landgericht gefällt.
Mit dem nun bekannt gegebenen Urteil bleibt das Anfang August verhängte Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1 im benachbarten Deutschland bestehen. Sollten die Südkoreaner ihren Tablet-Rechner trotzdem in Deutschland verkaufen, droht ein Bussgeld in Höhe von 250'000 Euro.
Geschmacksmuster geschützt
In dem Verfahren ging es nicht um Software-Patente oder Technik, sondern um so genannte Geschmacksmuster. Apple hatte sich bereits 2004 Design-Elemente eines Tablets als Geschmacksmuster schützen lassen. Dazu zählen Elemente wie eine rechteckige Form, eine flache klare Oberfläche, abgerundete Ecken oder eine gewölbte Rückseite.
Trotz der Argumentation der Samsung-Anwälte, Apple kopiere selbst nur frühere Designlösungen, unter anderem aus dem 1968 erschienenen Filmklassiker «2001: Odyssee im Weltraum», wurden die Ansprüche des iPad-Herstellers nun vom Düsseldorfer Landesgericht bestätigt. Das Verkaufsverbot gilt nur für Deutschland.



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