News 06.03.2017, 10:53 Uhr

Verwirrung bei den neuen Swisscom-AGB: Wer nicht Stopp sagt, wird weiterverwertet

Ein Brief an rund 100'000 Festnetzkunden der Swisscom sorgt offenbar mehr für Verwirrung als für Aufklärung. Ohne Intervention werden Personendaten ausgewertet.
100'000 Swisscom-Kunden haben dieser Tage einen Brief erhalten. «Swisscom möchte Ihnen mit besten Services, Produkten und Dienstleistungen das Leben erleichtern», beginnt das Schreiben. Der nachfolgende Satz dürfte aber viele Kunden entweder gleich abgeschreckt oder zumindest verwirrt haben: «Um diese zu nutzen und für unsere Kundschaft verfügbar zu machen, sind wir auf die Bearbeitung von Daten angewiesen», schreibt Swisscom.
«Ich habe den Inhalt trotz aufmerksamer Lektüre nicht verstanden», sagt ein Kunde dem Konsumentenmagazin SRF Espresso. Der enttäuschte Kunde befürchtet, seine Daten würden unrechtmässig zu Werbezwecken missbraucht.
In einem Begleitschreiben mit den neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Datenschutzerklärung informiert der Telko-Riese, wie man mit der Werbevermarktung der Daten umgehen will.
«Durch den Bericht entstand der Eindruck, dass dies nur während 30 Tagen der Fall war», erklärt Swisscom-Mediensprecher Armin Schädeli auf Anfrage von PCtipp. Dies sei aber nicht der Fall. Danach würden lediglich die neuen AGB gelten, heisst es beim Telko. Der Kunde habe jedoch jederzeit die volle Kontrolle über seine Daten, Swisscom gebe nur anonymisierte Daten an Dritte weiter, die keinen Rückschluss auf den einzelnen Kunden zulassen würden. «Angaben zu Geschlecht, Alter und Wohnort dürfen gemäss Datenschutzgesetz ohne explizite Einwilligung des Kunden weitergegeben werden», so Schädeli. Ausserdem habe jeder Kunde ein sogenanntes Opt-out-Recht, um dies zu unterbinden.

Anonymisierte Datenweitergabe an Swisscom unterbinden

Einschränken kann der Kunde die Weitergabe der anonymisierten Daten entweder via Hotline, im Kundencenter oder im Swisscom-Shop. Im Swisscom-Kundencenter findet man die Einstellungen unter swisscom.ch/datenverwendung. Die Gratis-Hotline ist unter der Nummer 0800 800 800 erreichbar.
Der Datenschutzbeauftragte werde die Datennutzung der Swisscom weiter kritisch beobachten, wie Espresso schreibt.

Link:

Alle Änderungen der Swisscom-AGB finden Sie unter swisscom.ch/rechtliches.
Hinweis: Auch die Mahngebühren der Swisscom werden von 20 auf 30 Franken erhöht, dies jedoch im branchenüblichen Rahmen, wie Espresso festgestellt hat.

Autor(in) Simon Gröflin



Kommentare
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SIEG
07.03.2017
Leider konzentriert sich die Aufmerksamkeit fast gänzlich auf den Aspekt "Datenschutz". Ich empfehle jedoch allen Swisscom Kunden, die neuen AGB gründlich zu lesen. Eine Reihe von Bestimmungen sind sehr restriktiv zu Ungunsten des Kunden ausgelegt. Ein Beispiel ist der Zahlungsverzug: die Swisscom kann bereits nach ergangener 1. Mahnung das Inkasso an ein Inkassobüro abtreten. Dieses wird dem Kunden - zuzüglich zum Verzugszins - sämtliche (real aufgelaufenen? vom Inkassobüro geltend gemachten?) Kosten belasten. Das kann sehr schnell sehr teuer werden. Eine Frechheit stellen die zahllosen Links dar im Sinne von "...weitere Informationen finden Sie unter www.swisscom.ch". Der geneigte Kunde darf dann Stunden damit verbringen, im Datenmoloch des Swisscom Repository herumzugraben in der Hoffnung, das Passende zu finden. Wie das die Kunden ohne Internet Anschluss handhaben sollen, ist mir ein Rätsel.