News 19.05.2014, 08:06 Uhr

Lex Google: Schweizer Datenschützer begrüsst Urteil

Aus Sicht des Schweizer Datenschützers ist das Google-Urteil vom Europäischen Gerichtshof für die Schweiz relevant. Ein Schweizer Gericht würde in einer vergleichbaren Situation zum gleichen Schluss kommen, sagte Hanspeter Thür.
Das EU-Urteil, das den Internetkonzern Google zum Löschen persönlichkeitsverletzender Suchergebnisse verpflichtet, ist aus Sicht des Eidgenössischen Datenschützers auch für die Schweiz relevant: Er vermute, dass ein Schweizer Gericht in einer vergleichbaren Situation zum gleichen Schluss kommen würde, sagte Hanspeter Thür. EU-Bürgerinnen und -Bürger können nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen Dienstag von Google verlangen, dass der Suchmaschinenbetreiber Suchergebnisse streicht, wenn diese ihre Persönlichkeitsrechte verletzen.

Schweizer Rechtssystem kennt bereits Regelungen mit Google

Das Urteil sei wichtig, sagte der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Thür in der «Samstagsrundschau» von Schweizer Radio SRF. Es sei ein Versuch, Rechtssicherheit im Internet herzustellen. Thür verwies auf ein Urteil des Bundesgerichts: Dieses hatte vor zwei Jahren im Zusammenhang mit dem Strassenbilderservice Google Street View Thürs Auflagen an Google teilweise gestützt. Nach dem Lausanner Urteil muss Google beispielsweise in Medien ankündigen, wenn in einer bestimmten Region Aufnahmen für Google Street View gemacht werden.

Datenschutz: «Das EuGH-Urteil ist keine Internetzensur»

Mit dem EuGH-Urteil wird aus Sicht von Thür keine Zensur im Internet betrieben. Wenn Google auf Anfrage Links entferne, werde die Information im Internet nicht gelöscht. Gelöscht werde lediglich die von Google hergestellte Verknüpfung, betonte der oberste Schweizer Datenschützer. Die Suche nach einer bestimmten Information im Internet werde dadurch erschwert, aber nicht verhindert.

Google Schweiz hat nach wie vor kein neues Statement

Auf unsere eigentliche Frage an Google, ob Schweizer bereits Löschanträge stellen dürften, antwortete ein Google-Sprecher unter Berufung auf ein allgemeines Statements nur: «Diese Entscheidung ist nicht nur für Suchmaschinen enttäuschend, sondern auch für alle, die Inhalte online publizieren. Wir sind sehr überrascht, dass das Urteil so stark von der vorherigen Einschätzung des Generalanwalts abweicht und dessen Warnungen und aufgezeigte Konsequenzen unberücksichtigt lässt. Wir benötigen nun Zeit, um die Auswirkungen zu analysieren.»
Update:
Ein Google-Sprecher präzisiert nachträglich: «Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen darauf, wie wir mit Anträgen auf Entfernung von Suchergebnissen umgehen. Die Umsetzung ist kompliziert, sie bedarf gründlicher Prüfung, nicht zuletzt wegen der vielen Sprachen, die hier betroffen sind. Sobald wir dafür ein praktikables Verfahren entwickelt haben, werden wir unsere Nutzer darüber informieren. Dies kann mehrere Wochen dauern.»

Autor(in) Simon Gröflin




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