News 06.11.2009, 12:19 Uhr

Patch für 15 Microsoft-Lücken

Am kommenden Patch Day will Microsoft insgesamt 15 Sicherheitslöcher in Windows und Office stopfen. Einige davon werden als kritisch eingestuft.
Microsoft hat für den kommenden Dienstag sechs Security Bulletins angekündigt. Die Redmonder geben für drei der Updates den maximalen Schweregrad «kritisch» an. Das bedeutet, diese Schwachstellen ermöglichen das Einschleusen und Ausführen von Code. Alle drei sowie ein weiteres mit der Risikostufe «hoch» sollen sich mit Sicherheitslücken in Windows befassen. Eines wird sich exklusiv mit Windows 2000 beschäftigen, ein weiteres nur mit Vista und Server 2008. Das dritte unter den als kritisch etikettierten Bulletins wird alle Windows-Versionen von 2000 bis Vista betreffen, einschliesslich Server 2003/2008. Nur Windows 7 und Server 2008 R2 bekommen diesmal keine Updates.
Die Office-Aktualisierungen beschäftigen sich vor allem mit Excel und Word. Nicht nur die Windows-, sondern auch die Mac-Versionen von Microsoft Office sind betroffen. Office-Lücken werden von Microsoft meist nicht als kritisch eingestuft, weil zur Ausnutzung die Mitwirkung der Anwender nötig ist – etwa durch das Öffnen eines Office-Dokuments, das als Mailanhang eingetroffen ist.
Die Security Bulletins und die zugehörigen Updates werden am 10. November 2009 veröffentlicht.



Kommentare
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gucky62
06.11.2009
Ist auch so. Der User muss sich nun einmal bewusst sein, was er "anklickt". Eine Selbstverantwortung kann nicht auf den Hersteller des OS oder Softwareproduktes abgeschoben werden. Wirklich kritisch sind Lücken, welche ohne zutun des Users ausgenutzt werden können. Das fast obligatorische nicht lesen von Requestern gehört auch dazu. Gruss Daniel

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thom45
06.11.2009
Ist auch so. Der User muss sich nun einmal bewusst sein, was er "anklickt". Eine Selbstverantwortung kann nicht auf den Hersteller des OS oder Softwareproduktes abgeschoben werden. Uiuiuiuiui, da werden noch ganz andere Sachen abgschoben, wie Kindererziehung in die Schule... Wirklich kritisch sind Lücken, welche ohne zutun des Users ausgenutzt werden können. Das fast obligatorische nicht lesen von Requestern gehört auch dazu. Gruss Daniel Von der breiten Masse einfach unverschämt zuviel verlangt.

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X5-599
06.11.2009
Stimmt, im Handbuch meines Autos ist auch nirgends der Vermerk angebracht dass es eine tödliche Waffe ist. Da muss ich gleich einen Unfall bauen und den Hersteller verklagen. Ach ich vergass, sowas geht ja nur in den Staaten. Kurzum, ich schliesse mich der Aussage an. Wer sich etwas anschafft und damit Arbeitet, sollte sich zumindest soviel Mühe machen und Lesen was er anklickt. Aber selbst das ist für viele schon zuviel verlangt.

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thom45
07.11.2009
Die Leute mögen den Ärger... Stimmt, im Handbuch meines Autos ist auch nirgends der Vermerk angebracht dass es eine tödliche Waffe ist. Ganz im Gegensatz zu den Medikamenten. Da liest man von den schlimmsten Nebenwirkungen. Z.B. bei den Neuroleptika (Lyrika). Obwohl forschriftsgemaess allmählich steigernd eingenommen, kaum ein schädliches Risiko besteht, aber der Nutzen sehr gross sein kann. Aber die Pharmafia, deren Hauptanliegen es ist, dass stets genug kranke Leute zur Verfügung stehen, will eben ultraganzsicher sein, dass man sie möglichst nie für einen Schaden belangen kann. Da muss ich gleich einen Unfall bauen und den Hersteller verklagen. Ach ich vergass, sowas geht ja nur in den Staaten. Auswandern, dann den Unfall durchziehen und in Pension gehen. Wo liegt das Problem? :-) Kurzum, ich schliesse mich der Aussage an. Wer sich etwas anschafft und damit Arbeitet, sollte sich zumindest soviel Mühe machen und Lesen was er anklickt. Aber selbst das ist für viele schon zuviel verlangt. Oder man sollte als Vorwort in Betriebsanleitung fett und gross schreiben: WENN SIE ÄRGER UND KAPUTTE GERÄTE LIEBEN, LESEN SIE BITTE DIESE ANLEITUNG NICHT!

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Masche
07.11.2009
Aber die Pharmafia, deren Hauptanliegen es ist, dass stets genug kranke Leute zur Verfügung stehen, will eben ultraganzsicher sein, dass man sie möglichst nie für einen Schaden belangen kann. Ausnahmsweise kann man hier der "Pharmafia" keinen Vorwurf machen. Es sind die überüberübervorsichtigen Behörden, angestachelt durch Verbraucherverbände und pharmakritische Vereinigungen, welches solches fordern. Wenn z.B. in Japan, nachdem zwei Jugendliche nach dem Konsum von Tamiflu Selbstmord begangen haben, von den Behörden ein Zusammenhang konstruiert wird und man ernsthaft darüber diskutiert, eine dementsprechende Warnung in den Beipackzettel aufzunehmen, ist das sicher nicht im Interesse der Pharmafirmen. Und wenn man bedenkt, dass es in Japan jährlich über 20'000 Selbstmorde gibt, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass zwei davon (0.01%) nach dem Konsum von Tamiflu stattfanden, auch ohne, dass es einen Zusammenhang damit gibt. Und so steht es denn auch in der Schweiz in den aktuellen, von den Behörden geforderten Patienteninformationen: Bei der Verabreichung von Tamiflu wurden insbesondere bei Kindern und Jugendlichen Konvulsionen, Verwirrtheit, abnormales Verhalten, Halluzinationen und Delirium beobachtet. Dies führte in seltenen Fällen zu damit verbundenen Unfällen und Verletzungen, in sehr seltenen Fällen mit tödlichem Ausgang. Es ist nicht bekannt, inwiefern Tamiflu direkt dazu beiträgt, denn solche Störungen wurden auch bei Grippenpatienten beobachtet, die kein Tamilfu eingenommen haben. Zuerst wird vor Nebenwirkungen bis Todesfolge gewarnt und anschliessend beschwichtigt, dass ein Zusammenhang gar nicht bekannt ist. Dass Halluzinationen und Delirium als Nebenerscheinung bei hohem Fieber, was bei einer echten Grippe normal ist, auftreten kann, sollte jeder Patient eigentlich wissen. Trotzdem werden mit solchen Informationen, welche eigentlich gar keine sind, nur unnötig Ängste geschürt. Anders würde es dagegen aussehen, wenn Vergleichbares wie in den berüchtigten EULAs von Software in den Beipackzettel stehen würde. Dann würde man dort etwa folgendes lesen (abgewandelt von Adobes EULA): Das Medikament wird „wie besehen“ und mit allen Mängeln zur Verfügung gestellt. Der Hersteller, seine Zulieferer und Kontrakthersteller können keine Gewährleistung für irgend eine Wirksamkeit bei der Anwendung des Medikaments übernehmen.

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X5-599
07.11.2009
Also die Beipackzettel bei Medikamenten finde ich auch ganz lustig. Ist schon eine Weile her, da hatte ich Zahnschmerzen. Weil die Mittel vom Zahnarzt alle waren, wollte ich in der Apotheke neue holen. Musste den Zahnarzt Termin verschieben und daher hat die Menge die mir der Zahnarzt gab nicht genügt. Nunja, ich stand in der Apotheke und wollte die gleichen nochmals haben. Die Apothekerin wollte mir die Rezeptpflichtigen Dinger nicht geben, trotz Beweis (schauen sie mal in meinen Mund :-) also musste ich was anderes nehmen. Warf dann auch gleich eine Tablette ein und ich bekam mächtige Kopfschmerzen. Wunderte mich dann etwas dass ich zwar keine Zahnschmerzen mehr hatte, nun aber mächtige Kopfschmerzen. Also las ich den Beipackzettel. Nebenwirkungen: Kopfschmerzen Fand ich irgendwie lustig dass ein Schmerzmittel Kopfschmerzen verursaht und jetzt kommt der Clou. Viele Leuten nehmen diese Mittel eben wegen den Kopfschmerzen.

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Masche
07.11.2009
Fand ich irgendwie lustig dass ein Schmerzmittel Kopfschmerzen verursaht und jetzt kommt der Clou. Viele Leuten nehmen diese Mittel eben wegen den Kopfschmerzen. Das ist ja auch das Grundprinzip der Homöopathie: gleiches mit gleichem bekämpfen (von griechisch ὅμοιος, hómoios, „das gleiche, gleichartige“ und πάθος, páthos, „das Leid, die Krankheit“).

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X5-599
07.11.2009
Das ist ja auch das Grundprinzip der Homöopathie: gleiches mit gleichem bekämpfen (von hómoios, „das gleiche, gleichartige“ und πάθος, páthos, „das Leid, die Krankheit“). Nur dass es kein Homöopathisches Mittel war. Sondern ein normales Medikament welches halt nicht Rezeptpflichtig war, im Sinne von Spalt oder wie die alle heissen.

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Masche
07.11.2009
Nur dass es kein Homöopathisches Mittel war. Das meinte ich ja auch nicht, sondern ich wollte damit sagen, dass dieses homöopathische Grundprinzip vielleicht auch bei nicht homöopathischen Medikamenten greift. Oder, wie soll das Medikament wissen, ob es homöopathisch ist oder nicht?

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X5-599
07.11.2009
Da ein Medikament kein lebendes Wesen ist (ok, nach Prinzip von gewissen Schulen schon), kann ein Medikament das auch nicht wissen. Aber ein Homöopathisches Mittel ist doch meines Wissens eines weil es aus natürlichen Produkten hergestellt wurde. Das andere wurde chemisch hergestellt. Das sollte doch schon aussagen ob es Homöopathisch ist oder nicht.