News 16.01.2003, 09:30 Uhr

Datenschutzbeauftragter verwarnt Schweizer Spammer

Der EDSB verlangt vom bekannten Spammer Martin Fürst, dass sich dieser an vorgeschriebene Datenschutzrichtlinien halte. Ansonsten werde die Angelegenheit weiterverfolgt.
Aufgrund regelmässiger Reklamationen von Spam-Opfern, hat sich der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDSB) [1] entschlossen zu handeln. Er wirft Martin Fürst in drei Punkten die Verletzung des Datenschutzgesetzes vor:
Fürst würde auf Verlangen von Betroffenen, deren E-Mail-Adresse nicht aus seiner Datensammlung löschen, sondern weiterhin für Werbezwecke missbrauchen.
Trotz korrekter Anfragen von Spam-Opfern gäbe Fürst keine vollständige Auskunft über deren gespeicherte Personendaten. Gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes über Datenschutz (DSG) wäre er aber dazu verpflichtet.
Martin Fürst habe E-Mail-Adressen aus seiner Datensammlung Dritten bekannt gegeben, ohne seine Datensammlung ordnungsgemäss beim EDSB anzumelden.
Um dem widerrechtlichen Verhalten von Fürst einen Riegel vorzuschieben, hat der EDSB eine Empfehlung erlassen. Diese verlangt, dass Martin Fürst alle bisherigen Löschanträge für E-Mail-Adressen ausführe, gestellte Anfragen über Personendaten korrekt beantworte, keine Personendaten mehr an Dritte weitergebe und in künftigen Werbemails eine einfache Möglichkeit integriere, sich aus der Empfängerliste löschen zu lassen. Die Empfehlung des EDSB müsse in 30 Tagen umgesetzt werden, ansonsten werde die Angelegenheit der Eidgenössischen Datenschutzkommission (EDSK) [2] vorgelegt.



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