News 29.10.2019, 10:10 Uhr

Sunrise-Kunden verärgert über neue Kündigungsbedingungen

Sunrise-Abonnements mit Mindestlaufzeit dürfen frühstens 6 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Das ist ab 1. Dezember 2019 die neue Sunrise-Regel.
Wie das SRF-Magazin Espresso meldet, ändert der Telekom-Anbieter Sunrise seine AGB bezüglich seiner Kündigungsregelungen. Abonnements, die eine Mindestlaufzeit aufweisen – in der Regel 12 oder 24 Monate - dürfen neu nicht jederzeit, sondern frühstens 6 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden.
Bisher gab es nämlich offenbar Kunden, die ein Abonnement mit einer Mindestlaufzeit abgeschlossen haben und anschliessend sogleich wieder kündigten. Dies beispielsweise, um von einer Promo-Aktion oder von einer Abzahlungsvereinbarung für ein ansonsten teures Smartphone zu profitieren. Mit der sofortigen Kündigung entgingen sie der automatischen Verlängerung des Abonnements und entsprechend weiteren Kosten.
Dem schiebt Sunrise nun ein Riegel vor. Dass man nun nicht mehr jederzeit auf das frühste Datum kündigen darf, sondern einen gewissen Zeitpunkt abwarten muss, begründet die Sunrise gegenüber Espresso damit, dass es «bei diesen Fällen (sofortige Kündigungen) immer wieder zu Missverständnissen» gekommen sei und sich Kunden «in diesen Situationen jeweils unzufrieden» gezeigt hätten. Darum wolle man mit dieser Regelung dem Problem vorbeugen. Überhaupt betreffe diese Problematik ohnehin nur eine kleine Anzahl Fälle.
Das ist nicht das erste Mal, dass Sunrise mit neuen Massnahmen erstaunt. Im Mai vergangenen Jahres verkündete der Telko, dass ein Sunrise-Abo nur noch per Chat oder telefonisch gekündigt werden könne. Mails, Faxe oder Briefe würden nicht mehr akzeptiert.



Kommentare
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karnickel
02.11.2019
@Solus72 ...und hättest Du dies nicht gemacht, wäre dies auch mit dem Eintreffen der neuen Bedingungen ohne Abwarten von Fristen möglich. Dies gilt auch für alle, die hier mitlesen. Seid ihr bei irgendeinem Vertrag drin, welcher von einer Seite geändert werden soll, so könnt ihr der Änderung widersprechen. Dies wird in den meisten Fällen zum Auflösen des Vertrages auf den Änderungszeitpunkt hin führen, da die Unternehmen keine Kunden mit den alten Bedingungen behalten möchten. Wichtig ist aber, den Vertrag bis zum Änderungszeitpunkt hin zu erfüllen. Trifft das Schreiben jetzt im November mit Hinweis auf Änderungen zum Beginn des neuen Jahres ein also bitte die Beiträge für den Dezember auch noch sauber bezahlen. Eine Variante, auf den Änderungshinweis zu reagieren ist eine Sonderkündigung. Dabei weist man ebenso darauf hin, dass man der Änderung widerspreche und demnach den bisherigen Vertrag als bis zum Änderungszeitpunkt als beendet betrachtet. - Ist ja logisch, im bisherigen Vertrag steht ja meist in den Bedingungen, wie dieser geändert werden kann und dass somit der bisherige ausser Funktion kommt ist dann auch klar. Solche Bedingungen gelten immer für beide Parteien.