News 27.05.2011, 07:05 Uhr

Pornos: Browserverlauf als Beweis

Der Besitz von harter Pornografie ist in der Schweiz strafbar. Was aber genau bedeutet Besitz? Zum Beispiel, wenn der Browserverlauf nicht gelöscht wurde? Ja!
Harte pornografische Inhalte werden zunehmend auch hierzulande zu einem Problem. So hat die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) im vergangenen Jahr massiv mehr Verdachtsmeldungen der Kategorie «harte Pornografie» erhalten. Erstmals seit dem Bestehen von Kobik im Jahr 2003 hat diese Kategorie mit über 1700 Meldungen zahlenmässig die Kategorie «Spam» überholt. Fast alle dieser Meldungen aus der Bevölkerung betrafen übrigens Sites mit kinderpornografischen Inhalten. Zur harten Pornografie gehören etwa Inhalte, in denen sexuelle Handlungen mit Kindern, Tieren oder menschlichen Ausscheidungen zu sehen sind. Hier liefert das Schweizerische Strafgesetzbuch eine klare Definition.
Konsum nicht strafbar
Was früher oftmals via einschlägiger Foren, Mailing-Listen oder mittels Tauschhandel verbreitet wurde, kann in der heutigen vernetzten Welt konsumiert werden, ohne die Inhalte physisch zu besitzen. Und der blosse Konsum ist nach geltendem Schweizer Recht nicht strafbar. Das Bundesgericht in Lausanne hat sich nun vor Kurzem damit auseinandergesetzt, wo in Zeiten des Internet der Konsum aufhört und der Besitz von harter Pornografie anfängt.
Aber der Reihe nach: Bei einem Mann, für den die Unschuldsvermutung gilt, wurden elektronische Dateien im temporären Internetspeicher gefunden, die unter anderem sexuelle Handlungen mit Tieren zeigen. Im Berufungsverfahren vor dem Obergericht des Kantons Bern wurde er dann allerdings vom Vorwurf freigesprochen, dass er hiermit harte Pornografie besitzt. Zu Unrecht, wie jetzt das Bundesgericht in Lausanne festgestellt hat. Nach dessen Auffassung ist es dabei entscheidend, über welches IT-Know-how ein User verfügt.
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Kommentare
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losalamos
28.05.2011
ich kann allen kinderschändern, sodomisten und dem rest der kranken gesellschaft nur in aller form empfehlen die komplette festplatte mit truecrypt zu verschlüsseln und das ganze mit einem 12-stelligen passwort, bestehend aus jeweils drei gross-, kleinbuchstaben, zahlen und sonderzeichen ohne jeglichen zusammenhang zu versehen. da ist es noch nicht einmal mehr nötig den den verlauf oder den cache zu leeren. einfach den stecker ziehen im notfall. da möchte ich doch sehen wie einer dieser unwissenden richter jemals ein urteil sprechen wird. ich wüsste nämlich nicht wie die staatsanwaltschaft in die beweisführung gehen sollte ohne zugriff auf die festplatte und da man sich selbst nicht belasten muss und somit auch beim passwort die freiheit hat die aussage zu verweigern ist dies absolut unmöglich. eine verurteilung ist, was diese "beweise" angeht praktisch ausgeschlossen. und für alle diejenigen, welche nicht zu dieser sexuell gestörten sorte gehören.... MACHT DAS SELBE....denn ihr wisst nicht was euer pc bei euch im hintergrund herunterlädt und auch ihr könnt jederzeit, wie schon gesagt wurde, popups für kinderpornografie und andere verbotenen sexualpraktiken bekommen, welche dann auf dem pc herumliegen ohne dass ihr es wollt. PS: wer jetzt auf paranoiatour ist, dem seien bildschirmtastaturen wie sie jede internet security suite mitbringt empfohlen, damit kann der staat euch auch nicht mit einem keylogger ausspionieren... aber aufgepasst, wenn ihr das alles macht, heisst es dann womöglich, dass ihr alle IT experten seid und es bewusst verschleiern wollte und das genügt dann als indizienbeweis auch schon :D

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hwRob
28.05.2011
@losalamos du hast das Ghostdrive vergessen. 2 Passwörter aber nur eines führt zum Ziel, das andere führt Ermittler auf eine Odysse und du bewarst gegenüber der Justiz die Kooperation ;-) Generell die Rechtsprechung unten in Lausanne ist mehr als mal wieder sehr fraglich. WIE definiert man bitte IT-Kenntnisse? Heute wo man in der Wirtschaft nur noch nach Diplomen bewertet wird. Soll heissen, sind von dieser Rechtsprechung nur IT-Fachkräfte mit Ausbildung betroffen? Wie wollen die das wissenschaftlich nachweisen welche Kenntnisse der Angeschuldigte hat? Die Popups sind ja schon angesprochen. Aber was ist mit all den ganzen "legalen" Sexsites die frei Bilder/Videos anbieten. Dort sind nicht selten einzelne Bilder - durch queerlinks -, die gegen das StGB verstossesn, zu finden um mögliche "glüster" zu wecken. Es zeigt einfach nur wie naiv (wer nicht gezielt such findet nicht) und inkompetent (cache = gezielte Speicherung) die Rechtsprechung das Medium Internet wahr nimmt. Es ist ja nicht so dass ich KiPo und andere Schweinereien gutheisse, im Falle von KiPo verurteile ich sie ganz klar. @PC-Tipp Es sollte sich nun wirklich langsam rumgesprochen haben, dass selbst IT-Forensiker es schlicht nicht mehr schaffen Daten zu rekonsturieren, wenn die Festplatte komplett, resp. die betroffenen Sektoren richtig gelöscht wurden. Also nicht unter widows löschen und den papierkorb leeren .lol. Das Ergebnis: Ob uralte 1-GByte-Platte oder (zum Zeitpunkt der Studie) aktuelles Laufwerk, nach einmaligem Überschreiben der Daten ist die Wahrscheinlichkeit, noch etwas rekonstruieren zu können, praktisch null. Na ja, nicht ganz: Wenn es um ein einziges Bit geht, von dem man ganz genau weiß, wo es steht, dann kann man es (in einem der genannten Beispiele) mit 56 Prozent Wahrscheinlichkeit korrekt rekonstruieren. Für ein Byte müsste man dann aber schon 8 Mal richtig liegen, was nur noch mit 0,97 Prozent Wahrscheinlichkeit klappt. Tja, und bei größeren Datenmengen jenseits von einem Byte vgl. hierzu den Bericht auf heise security: http://www.heise.de/security/meldung/Sicheres-Loeschen-Einmal-ueberschreiben-genuegt-198816.html Also einmal komplett eine HDD random überschreiben und gut ist.

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pcfreak
28.05.2011
Ich bin ja auch dafür das Personen die verbotene Sachen machen zur Rechenschaft gezogen werden, aber manchmal übertreiben es die Gesetzeshüter schon ein wenig. Mein Grundlegender Tipp gegen Internet- und sonstiger temporärer Schrott auf der Platte ist folgender: Jeder hat heute genügend Arbeitsspeicher RAM, man zweige sich 1 GB ab und erstelle sich eine Ramdisk die bei jedem Windowsstart automatisch angelegt wird (Dataram RAMDisk). Dann ändert man die Systemvariablen %TMP% und %TEMP% auf die Ramdisk Nun Stelle man noch in den Browsereinstellungen den neuen Pfad ein in Firefox, browser.cache.disk.parent_directory Z:\TEMP\Internet\Firefox und schon werden ALLE Spuren egal mit welchem Hintergrund auch immer, fein säuberlich beim herunterfahren des Rechners gelöscht. Ich nehme bewusst den letzten Buchstaben damit Windows nicht plötzlich einen anderen LW Buchstaben vergibt beim anschliessen neuer Hardware. Achtung wenn ihr sämtliche TEMP-Variablen auf das Virtuelle Laufwerk legt so kann es eventuell Probleme geben bei Softwareinstallationen die Zwischendurch einen Neustart brauchen und danach weiter installieren. Windows macht einen Unterschied zwischen Systemvariablen (Die gelten für alle Benutzer) und Benutzervariablen für den Benutzer ... in beiden Fällen gibt es beide Variablen %TMP% und %TEMP% ich würde nur die unter Benutzervariable ändern. Nach einem Neustart mal den Browser öffnen und etwas surfen. Browser offen lassen und auf die Ramdisk gehen und nachsehen ob sie auch dort sind die Browsergrümpeldateien Wer mit mehreren Browsern surft wird die Einstellungen eventuell bei jedem Browser in den Untiefen einstellen müssen. Diese Anleitung soll für den Normalbürger gelten der ohne böse Absichten mal über ein automatisches PopUp oder eine automatische Umleitung stolpert, falls sie auch andere umsetzen entspricht das absolut nicht meinem Gusto und entzieht sich meiner Kenntnis. Ich kann und werde auf keinen Fall illegale Sachen unterstützen und lehne somit jede Haftung für unsachgemässen und nicht Gesetzeskonformen Umgang mit diesem Tipp ab. Freundlichen Gruss

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froeschli
30.05.2011
@pcfreak: danke für die Anleitung! Werde ich bei Gelegenheit ausprobieren. @Thema: die Tendenz einer Zwei-Klassen-Rechtssprechung ist schon irgendwie krank oder nicht? Sobald jemand vertiefte/fundierte/nachweisbare IT-Kenntnisse hat, kann er bestraft werden?! Naja, mich betrifft das ja eher nicht als PC-Laie ;) Gruss froeschli

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Masche
30.05.2011
Es sollte sich nun wirklich langsam rumgesprochen haben, dass selbst IT-Forensiker es schlicht nicht mehr schaffen Daten zu rekonsturieren, wenn die Festplatte komplett, resp. die betroffenen Sektoren richtig gelöscht wurden. Also nicht unter widows löschen und den papierkorb leeren .lol. Oder einfach den Cache mit CCleaner löschen und dabei die Option "Sicheres Löschen - Einfaches Überschreiben" wählen.

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Masche
30.05.2011
@Thema: die Tendenz einer Zwei-Klassen-Rechtssprechung ist schon irgendwie krank oder nicht? Sobald jemand vertiefte/fundierte/nachweisbare IT-Kenntnisse hat, kann er bestraft werden?! Der Volksmund "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt zu Recht schon lange nicht mehr. Bei jeder Straftat wird abgeklärt, ob sie fahrlässig begangen wurde, weil man sich auf Grund seiner beschränkten Kenntnisse der Tragweite gar nicht bewusst war, oder ob Absicht dahinter steckte und damit die Tat vorsätzlich begangen wurde.

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coceira
30.05.2011
@pcfreak: danke für die Anleitung! schon versucht, mit etwas mehr ram laesst sich sogar die swap noch darauf auslagern was die kiste etwas schneller macht. zum thema - kinderf.... die koennte man von mir aus im freien trocknen, doch bei allem anderen hat der staat nichts zu suchen oder zu melden. (gilt nur fuer thema PorNo !!)

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skyzem
01.06.2011
zum thema - kinderf.... die koennte man von mir aus im freien trocknen, doch bei allem anderen hat der staat nichts zu suchen oder zu melden. Soso, dann ist also Raub, Mord und Vergewaltigung weniger illegal.

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coceira
01.06.2011
skyzem, das thema/titel (Porno: Browserverlauf als.....) war doch porno, oder hab ich da was falsch verstanden ?

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pcfreak
06.06.2011
@pcfreak: danke für die Anleitung! schon versucht, mit etwas mehr ram laesst sich sogar die swap noch darauf auslagern was die kiste etwas schneller macht Die SWAP ist ja nur dazu da wenn der RAM nicht reicht. Wenn du sooo viel RAM hast so kannst du die SWAP gleich ganz ausschalten.