News 20.09.2000, 14:45 Uhr

Freiheit für «Explorer»

Das Landgericht Düsseldorf hat heute in der Verhandlung über die negative Feststellungsklage von Stefan Münz gegen eine Abmahnung des Rechtsanwalts Günther von Gravenreuth für Stefan Münz entschieden.
Die Abmahnung betraf einen Link von Münz, der in seinem SelfHTML-Manual auf die Software "FTP-Explorer" verwies. Rechtsanwalt Freiherr Günther von Gravenreuth vertritt die Firma Symicron, die sich den Namen "Explorer" im Softwarebereich schützen liess. Nach Aussagen des Abgemahnten handelt es sich bei dieser Verhandlung um einen Musterprozess über das freie Setzen von Links im Internet, den er, wenn nötig, auch über mehrere Instanzen verfolgen wird. Das Gericht folgte der Argumentation von Münz, wonach der Begriff Explorer zu allgemein sei, um schützenswert zu sein.



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