29.04.2008, 07:31 Uhr

Neues Urheberrecht: Was Sie noch dürfen

Was ist heute erlaubt? Was soll mit dem neuen Urheberrechtsgesetz nicht mehr erlaubt sein? Ein kurzer Überbilck.
Ab dem 1. Juli 2008 gilt das neue Schweizer Urheberrecht. Eine kurze Übersicht, was künftig erlaubt oder verboten ist:
Erlaubt
Erstellen von Sicherheitskopien für den privaten Bereich (Musik, Film, Software)
Download von Musikstücken und Filmen aus Tauschbörsen
Konsumieren von Radio und TV im Internet
Verboten
Verkauf oder Weitergabe von kopierten CD-ROMs / DVDs
Anbieten von urheberrechtlich geschützten MP3-Dateien
Download von nicht gekaufter Software und illegalen Lizenzschlüsseln
Anbieten von Knackprogrammen und entsprechenden Anleitungen
Hinweis: Da Sie in der Schweiz ab dem 1. Juli keine Programme zum Kopierschutzknacken mehr finden, sollten Sie sich jetzt noch damit eindecken. Eine Übersicht dieser Programme finden Sie im Artikel Letzte Chance.



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