News 27.07.2004, 10:00 Uhr

Sieg für die GPL

Ein deutsches Gericht bestätigt die rechtliche Wirksamkeit der GNU General Public License.
Das Landesgericht München I hat bestätigt, dass die GNU General Public License ein vor deutschen Gerichten durchsetzbarer, wirksamer Vertrag ist. Dies berichtet unsere Schwesterpublikation Tecchannel.
Ein Hersteller von Netzwerkprodukten hatte in einem seiner Router die Software des Netfilter-Projekts verwendet. Die genutzte Software untersteht der GNU General Public License (GPL). Wer sie nutzt und verändert, muss den Quellcode gratis der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Dem hatte sich der Hersteller veweigert, worauf die Entwickler des Netfilter-Projekts eine einstweilige Verfügung erwirkten.
Die ist nun vom Landesgericht München bestätigt worden. In der Urteilsbegründung heisst es, dass in den Bedingungen der GPL keinesfalls ein Verzicht auf Urheberrecht und urheberrechtliche Rechtspositionen gesehen werden kann.



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