News 06.12.2012, 09:28 Uhr

Kim Dotcom darf Geheimdienst verklagen

Die Überwachung von Megaupload-Gründer Kim Dotcom im Vorfeld seiner Verhaftung sei illegal gewesen, entschied ein neuseeländisches Gericht. Damit kann Dotcom den Geheimdienst jetzt auf Schadenersatz verklagen.
Ein neuseeländisches Gericht entschied am Mittwoch, dass Kim Dotcom die Polizei und einen Geheimdienst des Inselstaates auf Schadenersatz verklagen darf, weil diese ihn unrechtmässig überwacht hatten. Kim Dotcom und weitere ehemalige Betreiber des Filesharing-Diensts Megaupload wurden offenbar bereits während mindestens eines Monats überwacht, bevor die neuseeländische Polizei am 20. Januar 2012 auf Anweisung des FBI das Anwesen von Dotcom in der Nähe von Auckland stürmte und Megaupload stilllegte. Diese Überwachung verstiess laut Gericht gegen das Gesetz, denn Dotcom sei dauerhafter Bewohner von Neuseeland und dürfe als solcher nicht vom beschuldigten Geheimdienst GCSB (Government Communications Security Bureau) überwacht werden.
In einem früheren Urteil entschied die zuständige Richterin Helen Winkelmann bereits, dass die Stürmung von Dotcoms Anwesen nicht rechtens war, weil sie auf nicht sehr soliden Durchsuchungsbeschlüssen beruhte. Und jetzt soll also auch die Überwachung des Megaupload-Gründers illegal gewesen sein – ein weiterer Teilerfolg für den deutsch-finnischen Doppelbürger. Das Gericht entschied weiter, dass Dotcom Einsicht in Teile der Akten zu seiner Überwachung gewährt werden muss.


Kommentare
Es sind keine Kommentare vorhanden.