News 10.08.2011, 07:48 Uhr

Apple stoppt EU-Verkauf von Samsung-Tablet

Apple hat vor einem deutschen Gericht eine Einstweilige Verfügung gegen Samsung erwirkt. Demnach darf Samsung vorerst seinen Tablet-PC Galaxy Tab 10.1 nicht in der EU auf den Markt bringen.
Der Streit zwischen Apple und Samsung eskaliert: Apple hat beim Landgericht Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung erwirkt, die es Samsung verbietet, den Tablet-PC Samsung Galaxy Tab 10.1 in der europäischen Union anzubieten. Das meldet die Deutsche Presseagentur (dpa) am Dienstagabend. Das Samsung Galaxy Tab 10.1 sollte im August in Deutschland und der Schweiz auf den Markt kommen. Die Schweiz scheint als Nicht-EU-Land vom Verkaufsverbot vorerst jedoch nicht betroffen - wir warten aber noch auf eine Bestätigung seitens Samsung Schweiz.
Zwischen Apple und Samsung herrscht seit einigen Monaten ein heftiger Streit. Das US-Unternehmen Apple wirft dem südkoreanischen Unternehmen Samsung vor, mit dem Galaxy Tab 10.1 das iPad zu kopieren und die Schutzrechte von Apple zu verletzen.
Laut dpa darf Samsung das Galaxy Tab 10.1 vorerst nicht im ganzen EU-Raum mit Ausnahme der Niederlande anbieten. Sollte Samsung den Tablet-PC dennoch anbieten, dann droht der deutschen Vertretung des Unternehmens eine Strafe in Höhe von 250'000 Euro oder den Verantwortlichen eine zweijährige Haftstrafe. In den USA hatte Apple bereits kürzlich eine Beschwerde bei der internationalen Handelskommission eingereicht. Dort werden sowohl die Smartphones als auch die Tablet-PCs von Samsung einer Prüfung unterzogen.



Kommentare
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Juerg Schwarz
10.08.2011
seit wann kann ein deutscher richter in der schweiz gueltige verfuegungen erlassen ? DU solltest diesen Satz noch einmal lesen: Die Schweiz scheint als Nicht-EU-Land vom Verkaufsverbot vorerst jedoch nicht betroffen - wir warten aber noch auf eine Bestätigung seitens Samsung Schweiz. Ach ja - und nicht ein "deutscher Richter" hat diese Verfügung erlasse sondern Apfel. Na ja irgendwie so eben.

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coceira
10.08.2011
DU solltest diesen Satz noch einmal lesen: Ach ja - und nicht ein "deutscher Richter" hat diese Verfügung erlasse sondern Apfel. Na ja irgendwie so eben. ahem..... als "auslaender" habe ich manchmal probleme mit deutsch, zugegeben, doch Apple hat vor einem deutschen Gericht eine Einstweilige Verfügung gegen Samsung erwirkt. so stehts relativ fett unter dem eingangstitel - Nun - eine einstweilige verfuegung wird ausschlieslich von einem richter erlassen, da das an einem deutschen gericht stattgefunden hat, kann es nur ein deutscher richter gewesen sein und ob das nun samsung schweiz bestatigen muss oder nicht - die schweiz kann davon nicht betroffen sein. Einerseits ist die schweiz nicht eu mitglied und es gibt (noch) keine automatische uebernahme von verordnungen, gesetzen etc. aus dem eu raum. ps. Es steht samsung schweiz natuerlich frei die dinger hier zu verkaufen oder eben auch nicht, je nach interner politik. Schweizer richter sind meisst eher zurueckhaltend was den erlass einer sog. superprovisorischen verfuegung anbelangt.

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Emmure
10.08.2011
ps. Es steht samsung schweiz natuerlich frei die dinger hier zu verkaufen oder eben auch nicht, je nach interner politik. Schweizer richter sind meisst eher zurueckhaltend was den erlass einer sog. superprovisorischen verfuegung anbelangt. FYI Sind bei digitec sogarerhältlich P.S. original Klageschrift gegen Samsung, 44 Seiten link Ich hab nach ca. 28 Seiten aufgehört zu lesen, weils einfach nur lächerlich ist was Apple abzieht

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minimi
11.08.2011
apple=lächerlich Samsung = beste

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schmidicom
11.08.2011
Nach dem ich das hier gelesen habe hat es bei mir bereits für ein facepalm Erlebnis gereicht: BEGRÜNDUNG Mit dem vorliegenden Antrag wendet sich die Antragstellerin dagegen, dass die Antragsgegnerinnen das berühmte iPad durch das Produkt Galaxy Tab 10.1 kopieren und damit Schutzrechte der Antragstellerin verletzen. Dadurch nutzen die Antragsgegnerinnen den guten Ruf des iPad, bei dem es sich um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus handelt, aus. Das iPad steht stellvertretend für die in der Industrie führenden Designs der Antragstellerin. Anstatt selbst einen eigenen Stil zu entwickeln, haben die Antragsgegnerinnen den innovativen Stil des iPad für ihren neuen Tablet Computer kopiert. Eine dümmere und idiotischere Begründung habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Demnach dürften ja keine Geräte mehr Produziert werden die Flach und/oder Schwarz und/oder Weiss sind...

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Reto Vogt
11.08.2011
Der unabhängige Richter hätte die Klage ja auch ablehnen können, wenn diese unbegründet gewesen wäre. Hat er aber nicht getan.

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woody
11.08.2011
Lächerlich... Naja Samsung musste jetzt mal die Erfahrung machen. Kopieren ist einfach, und wenn man die Patente von Apple kennt hat Samsung wirklich einiges kopiert und ich glaube bewusst. Es gibt soviel Möglichkeiten eignes einfacher und anderst zu machen ohne, dass es Probleme gibt - aber nein es muss kopiert werden. Ich finde es lächerlich wie gewisse Firmen ohne eigene Innovationen zum Kunden kommen wollen. Nokia macht Werbung mit iPhones und Samsung klaut geschützte Ideen von Apple. Die CocaCola Flasche hat auch Ihr eigenes Design und das ist gut so, alle anderen Getränkeanbieter schaffen es auch andere Formen auf den Markt zu bringen. Gewisse sind Innovativ Andere wieder nicht. Gewisse sind neidisch Andere brauchen es nicht zu sein. Gewisse Marktführer andere wieder nicht. Wer ist Neidisch auf das Spiel Solitär von Windows? Niemand. Wer auf Spotlight von OS X? - Viele!

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swissmac
12.08.2011
Schade Schade für Samsung, denn das hätten sie nicht nötig gehabt. Hasse Kopiererei. Zum Glück hat Samsung die iOS Oberfläche nicht auch noch kopiert, denn die finde ich der grösste Schrott den es gibt. Selbst Nokia hatte vor 10 Jahren mit Symbian schon mehr Funktionen drauf ... Wie man diese gut finden kann, ist mir ein Rätsel. Mein iPhone ist jetzt jedenfalls dort, wo es hingehört ...

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Emmure
12.08.2011
Der unabhängige Richter hätte die Klage ja auch ablehnen können, wenn diese unbegründet gewesen wäre. Hat er aber nicht getan. Die Punkte die Apple am Galaxy beanstandet hat auch gelesen? (i) ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken; (ii) eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts bedeckt; (iii) eine sichtbare Metalleinfassung um die flache, klare Oberfläche; (iv) ein Display, das unter der klaren Oberfläche zentriertist; (v) unter der klaren Oberfläche deutliche, neutral gehaltene Begrenzungen auf allen Seiten des Displays und (vi) wenn das Produkt eingeschaltet ist, farbige Icons innerhalb des Displays. Ich bin absolut kein Fan von Samsung, aber der Richter der das abgesegnethat ist entweder (A) besoffen gewesen, hat (B) ein iPad / iPhone oder (C) seinen Dr. Jur. mit copy-paste gemacht. P.S. Rechtschreibfehler könnt ihr behalten, geschrieben auf meinem Asus Transformer ohne Dock während ich im Bett lag :-P Kombinationenaus mehreren der genannten Punkte nicht ausgeschlossen.

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paulchen_10
07.09.2011
fauler apfel! Die Punkte die Apple am Galaxy beanstandet hat auch gelesen? Ich bin absolut kein Fan von Samsung, aber der Richter der das abgesegnethat ist entweder (A) besoffen gewesen, hat (B) ein iPad / iPhone oder (C) seinen Dr. Jur. mit copy-paste gemacht. he he den find i aber cool von dir,mir hägt die ganze "àpfel aroganz zum hals usä" mfg paul