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18.03.2014, 10:45 Uhr
Währungsturbulenzen beim Onlineshopping: Davor sollten Sie sich hüten
Ware in CHF bestellt – in Euro abgerechnet? Haben Sie nun das Recht auf eine Gutschrift der Währungsdifferenz? PCtipp erklärt Ihnen, worauf Sie bei der Abrechnung im Onlineshopping achten müssen.
Sie bestellen bei einem Onlineshop eine Dienstleistung oder eine Ware, stellen aber bei der Abrechnung fest, dass Ihre Kreditkarte in Euro und nicht in Schweizer Franken belastet wurde? Was, wenn die Währungspreisdifferenz für Sie nun unvorteilhaft ausfällt? Haben Sie das Recht, diese Differenz als Gutschrift zurückzufordern? Etwas Ähnliches widerfuhr Rechtsanwalt Martin Steiger persönlich.
Der Rechtsanwalt wollte Fotos beim Onlineanbieter Pixum.ch bestellen. Auf den ersten Blick wirkt Pixum.ch wegen der .ch-Domain wie ein Schweizer Onlinehändler. Erst beim zweiten Blick wird anhand der Webwiki- oder Kundendienst-Hotline der deutsche Betreiber Diginet GmbH & Co. KG aus Köln ersichtlich. Auch bei den Preisen fiel dem Anwalt eine Sache erst beim zweiten Blick auf: Die Abrechnung erfolgte in Euro, obwohl die Angebote im Shop in Schweizer Preisen deklariert waren. So staunte er nicht schlecht, als ihm auf der Kreditkarte über 20 Franken Währungsdifferenz belastet wurden.
Der tatsächlich zu bezahlende Preis
Martin Steiger erklärt: Das Bundesgesetz für den unlauteren Wettbewerb (UWG) besagt, dass für jegliche Waren, die dem Konsumenten zum Kaufe angeboten werden, der tatsächlich zu bezahlende Preis bekannt zu geben ist.
Die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) präzisiert diesen Grundsatz dahingehend, dass der tatsächlich zu bezahlende Preis in Schweizer Franken bekannt zu geben ist. Anwendbar sind diese Grundsätze immer dann, wenn Dienstleistungen und Waren von Schweizer Konsumenten in der Schweiz bezogen oder gekauft werden können. Dasselbe gilt somit auch für Onlinehändler, wenn Schweizer Preise angegeben sind. Eine Verstoss gegen diese Bestimmungen können laut Steiger mit bis zu 20'000 Franken Busse belangt werden.
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Tipp und Musterbrief
Abrechnungen genau prüfen
Tipp: Prüfen Sie in jedem Fall nach einer Onlinebestellung Ihre Kreditkartenbelastungen. Rechnen Sie bei einer anderen Währungsabrechnung nach, ob Ihnen aufgrund der Währungsdifferenz zu viel belastet wurde.
Schnell und einfach zu jedem Tageskurs geht das mit Google:
Angenommen, Ihnen wurden die bezahlten Güter in einer anderen Landeswährung verrechnet, googeln Sie einfach mit den Währungscodes via Google-Suchfeld nach dem Frankenpreis (z.B. mit der Google-Suche "416 euro in chf") und vergleichen Sie diesen umgerechneten Frankenpreis mit dem ursprünglichen Frankenpreis des Shop-Anbieters. Ist die Preisdifferenz nun zu Ihrem Nachteil ausgefallen, schreiben Sie dem Shop-Betreiber am besten eine E-Mail.
Ein Musterbrief für Ihre Rückforderung der Währungsdifferenz könnte in etwa so lauten:
Sehr geehrter Herr Muster
Bei meiner Kreditkartenabrechnung ist mir eine Währungsdifferenz aufgefallen, obwohl für Schweizer Kunden gemäss PBV (Schweizerischer Preisbekanntgabeverordnung) der tatsächlich zu bezahlende Frankenpreis zu bezahlen ist. Ich fordere Sie hiermit auf, mir die Währungsdifferenz zurückzuerstatten.
Nachfolgend führen Sie die Soll-Ist-Abweichung des ursprünglichen Shop-Preises mit der nun umgerechneten Währungsdifferenz auf.
Wichtig: Vergessen Sie nicht, dem Betreiber eine konkrete Frist für die Rückerstattung zu setzen.
Wenn Sie es lieber ein bisschen juristischer mögen, können Sie sich bei den detaillierten Gesetzesverweisen von Rechtsanwalt Martin Steiger bedienen, oder eine allfällige zweite Mail mit jenen Ausführungen noch ein bisschen «nachwürzen».
Autor(in)
Simon
Gröflin
19.03.2014