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18.03.2014, 10:45 Uhr
Währungsturbulenzen beim Onlineshopping: Davor sollten Sie sich hüten
Ware in CHF bestellt – in Euro abgerechnet? Haben Sie nun das Recht auf eine Gutschrift der Währungsdifferenz? PCtipp erklärt Ihnen, worauf Sie bei der Abrechnung im Onlineshopping achten müssen.
Sie bestellen bei einem Onlineshop eine Dienstleistung oder eine Ware, stellen aber bei der Abrechnung fest, dass Ihre Kreditkarte in Euro und nicht in Schweizer Franken belastet wurde? Was, wenn die Währungspreisdifferenz für Sie nun unvorteilhaft ausfällt? Haben Sie das Recht, diese Differenz als Gutschrift zurückzufordern? Etwas Ähnliches widerfuhr Rechtsanwalt Martin Steiger persönlich.
Der Rechtsanwalt wollte Fotos beim Onlineanbieter Pixum.ch bestellen. Auf den ersten Blick wirkt Pixum.ch wegen der .ch-Domain wie ein Schweizer Onlinehändler. Erst beim zweiten Blick wird anhand der Webwiki- oder Kundendienst-Hotline der deutsche Betreiber Diginet GmbH & Co. KG aus Köln ersichtlich. Auch bei den Preisen fiel dem Anwalt eine Sache erst beim zweiten Blick auf: Die Abrechnung erfolgte in Euro, obwohl die Angebote im Shop in Schweizer Preisen deklariert waren. So staunte er nicht schlecht, als ihm auf der Kreditkarte über 20 Franken Währungsdifferenz belastet wurden.
Der tatsächlich zu bezahlende Preis
Martin Steiger erklärt: Das Bundesgesetz für den unlauteren Wettbewerb (UWG) besagt, dass für jegliche Waren, die dem Konsumenten zum Kaufe angeboten werden, der tatsächlich zu bezahlende Preis bekannt zu geben ist.
Die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) präzisiert diesen Grundsatz dahingehend, dass der tatsächlich zu bezahlende Preis in Schweizer Franken bekannt zu geben ist. Anwendbar sind diese Grundsätze immer dann, wenn Dienstleistungen und Waren von Schweizer Konsumenten in der Schweiz bezogen oder gekauft werden können. Dasselbe gilt somit auch für Onlinehändler, wenn Schweizer Preise angegeben sind. Eine Verstoss gegen diese Bestimmungen können laut Steiger mit bis zu 20'000 Franken Busse belangt werden.
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Autor(in)
Simon
Gröflin
19.03.2014