News 04.12.2012, 09:27 Uhr

Einigung im Streit um zeitversetztes Fernsehen

Fernsehfreunde können aufatmen: Replay TV und Co. werden in der Schweiz auch in Zukunft ermöglicht. Allerdings kann künftig maximal 7 Tage in der Vergangenheit ferngesehen werden, zudem ist das Überspringen der Werbung nicht mehr bedingungslos möglich.
Die gute Nachricht: Zeitversetztes Fernsehen, also das nachträgliche Anschauen von verpassten Sendungen Stunde oder Tage nach deren Erstausstrahlung, ist in der Schweiz auch in Zukunft möglich. Darauf einigten sich die Verwertungsgesellschaften und die Nutzerverbände vor dem Schiedsgericht, wie der Tages-Anzeiger berichtet. Die Einigung kann als Niederlage für die grossen Hollywood-Studios gedeutet werden, die grundsätzlich gegen (kostenlose) Angebote wie Replay (Swisscom TV) sind, für die Verhandlungen vor dem Schiedsgericht aber nicht einmal zugelassen wurden.
Maximal 7 Tage zurück
Die Einigung ist aber an einige Auflagen geknüpft, die zum Teil zu Einschränkungen der bestehenden Dienste führen werden. So dürfen ab dem 1. Januar 2013 Sendungen maximal 7 Tage nach der Ausstrahlung noch angeschaut werden. Die Schweizer Web-TV-Dienste Zattoo oder Wilmaa müssen also ihre Angebote kürzen, sie bieten derzeit bis zu 90 Tage (Zattoo HiQ) zeitversetztes Fernsehen. Umgekehrt können aber Swisscom, Sunrise und Co. ihre Angebote aufstocken: Sie beschränken sich aktuell auf 30 Stunden Replay respektive Comeback TV.
Kostet Werbung vorspulen bald extra?
Was eher Anlass zu Diskussionen geben dürfte, ist die neue Regelung, dass das Vorspulen von Werbeblöcken bei zeitversetztem Fernsehen nicht mehr standardmässig gewährt werden darf. Dieser Dienst soll den TV-Anbietern mit zusätzlich 30 Rappen pro Nutzer und Monat in Rechnung gestellt werden. Der Standardtarif für maximal 30 Stunden zurückliegende Sendungen bleibt gleich (bei 80 Rappen), während bei Sendungen bis 7 Tage zurück neu Fr. 1.20 verrechnet werden.
Abzuwarten bleibt, ob Swisscom und Co. die höheren Tarife an die Kunden weitergeben werden oder womöglich differenzierte Angebote schaffen, sodass die Kunden für die Möglichkeit, Werbung vorzuspulen, zusätzlich bezahlen müssen. Bei Swisscom hiess es auf Anfrage, dass man die entsprechenden Optionen jetzt prüfen werde, welche Auswirkungen die neuen Regelungen aber konkret auf Swisscom TV haben werden, ist noch nicht klar. Es handle sich aber um ein «erfreuliches Urteil», so Swisscom-Sprecher Olaf Schulze zur erzielten Einigung.
Laut Tages-Anzeiger muss die Schiedskommission die neuen Tarife noch genehmigen, das sei jedoch lediglich eine Formsache. Die Hollywood-Studios könnten zudem theoretisch noch vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Einigung klagen.
Der Fall wurde deshalb überhaupt vors Schiedsgericht getragen, weil sich Swisscom und Co. nicht mit den Verwertungsgesellschaften auf einen neuen Vertrag einigen konnten, da die US-Filmstudios Druck ausübten.



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