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06.03.2017, 09:52 Uhr
Billag-Mehrwertsteuern: Bakom zieht vor Bundesgericht
Nach einem Grundsatzentscheid muss das Bakom die seit 2007 zu viel verlangten Billag-Mehrwertsteuern zurückzahlen. Das Bakom ist mit dem Urteil nicht einverstanden.
Am 13. April 2015 hatte das Bundesgericht entschieden, dass die Empfangsgebühr nicht mehr der Mehrwertsteuer untersteht. Die Frage der Rückzahlung wurde dabei noch nicht behandelt. Nach jahrelangem Hin und Her muss das Bakom nach einem Entscheid des Bundesverwaltungsgericht vom Januar 2017 die zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuern zurückzahlen. Das Bakom ist mit dem Urteil nicht einverstanden und zieht es nun an das Bundesgericht weiter.
Der Rechtsstreit geht auf eine Klage eines einzelnen Gebührenzahlenden zurück. Dieser forderte eine Rückerstattung der seit 2007 bis 2011 erhobenen Mehrwertsteuern. Ihm schlossen sich darauf weitere Beschwerdeführer von Konsumentenschutzorganisationen an.
Bis April 2015 hat das Bakom die Mehrwertsteuer mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung abgerechnet. Die 2,5 Prozent Mehrwertsteuer, welche die Radio- und Fernsehkonsumenten bezahlt haben, sind bislang in die Bundeskasse geflossen.
Der Entscheid des Bundesgerichts vom 13. April 2015 stelle eine seit 40 Jahren gültige Rechtssprechung infrage, wie das Bakom auf der Bundeswebseite schreibt. Offen blieben insbesondere Fragen zu den «Auswirkungen der höchstrichterlichen Praxisänderungen», so das Bakom.
Autor(in)
Simon
Gröflin
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