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21.01.2008, 09:36 Uhr
Logistep forscht illegal nach Downloader
Die Ausforschung von IP-Adressen in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P) verstösst laut dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gegen das Schweizer Datenschutzgesetz.
Im Auftrag der Musikindustrie betreibt die Schweizer Logistep Nachforschungen in P2P-Netzen, um Urheberrechtsverletzungen aufzuklären. Heimlich besorgt sich das Unternehmen die IP-Adressen mutmasslicher illegaler Downloader und sendet sie an die jeweiligen Rechteinhaber der betroffenen Werke. Die mutmasslichen Downloader erhielten in Folge Abmahnungen - unter anderem der Anwaltskanzlei Schutt & Waetke.
Laut Hanspeter Thür, dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), verstösst diese Logistep-Vorgehensweise gegen die Grundsätze des Datenschutzgesetzes, in dem sie die Persönlichkeitsrechte eines grösseren Personenkreises verletzt. Die generelle Legitimität einer strafrechtlichen Folge von Urheberrechtsverletzungen will Hanspeter Thür allerdings nicht in Frage stellen. Innert 30 Tagen muss Logistep nun den EDÖB informieren, ob sie die Empfehlung des Datenschutzbeauftragten akzeptiert.
Laut Hanspeter Thür, dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), verstösst diese Logistep-Vorgehensweise gegen die Grundsätze des Datenschutzgesetzes, in dem sie die Persönlichkeitsrechte eines grösseren Personenkreises verletzt. Die generelle Legitimität einer strafrechtlichen Folge von Urheberrechtsverletzungen will Hanspeter Thür allerdings nicht in Frage stellen. Innert 30 Tagen muss Logistep nun den EDÖB informieren, ob sie die Empfehlung des Datenschutzbeauftragten akzeptiert.
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