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13.04.2012, 11:13 Uhr
4 Jahre Haft für Kino.to-Programmierer
Das Landgericht Leipzig hat den Chef-Programmierer von Kino.to zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Damit blieb das Gericht ein paar Monate unter der Forderung des Staatsanwalts.
Seit Ende März lief vor dem Landgericht Leipzig das Verfahren gegen den Chef-Programmierer von Kino.to. Jetzt hat das zuständige Gericht das Urteil gesprochen: Laut Medienberichten muss der Chef-Programmierer von Kino.to für 3 Jahre und 10 Monate ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte noch am Mittwochvormittag eine Haftstrafe von 4 Jahren und 2 Monaten gefordert.
Der 29-jährige Angeklagte Bastian P. sitzt bereits seit Juni 2011 in Untersuchungshaft. Ihm wird die unerlaubte Verwertung von über 1,1 Millionen urheberrechtlich geschützten Werken vorgeworfen. Der Staatsanwalt hatte vor Gericht gefordert, dass der Angeklagte wegen drei Einzelstrafen zu jeweils zwischen 2 und 3 Jahren Haft verurteilt werden sollte, die dann zu einer Gesamtstrafe von 4 Jahren und 2 Monaten zusammengefasst werden sollten. Der Verteidiger des Angeklagten hatte zuletzt vor Gericht eine angemessene Strafe für seinen Mandaten gefordert.
Hacker wehren sich
Anders sieht es die österreichische Sektion des Hackerkollektivs Anonymous (Anon Austria). Nur eine Stunde nach Bekanntgabe des Urteils legten Mitglieder aus Protest gegen das aus ihrer Sicht unfaire Urteil unter anderem die Websites des deutschen Bundesjustizministeriums (BMJ) und der sächsischen Justiz durch einen DDoS-Angriff lahm, wie das BMJ bestätigte.
Bereits im Dezember 2011 hatte das Amtsgericht in Leipzig den Kino.to-Administratoren zu einer Haftstrafe von 3 Jahren verurteilt. Der Administrator betreute das Nutzerforum und einen Filehoster von Kino.to. Der 27-jährige Kfz-Mechaniker hatte vor Gericht gestanden, Raubkopien von Filmen ins Internet auf Kino.to hochgeladen zu haben.
Unter Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte die Polizei im Juni 2011 zu einem europaweiten Schlag gegen die Website Kino.to ausgeholt. Die Behörden führten dabei mehrere Razzien in Deutschland, Spanien, den Niederlanden und Frankreich durch. Bei der Aktion wurden 13 Personen verhaftet. Auf der Website von Kino.to erscheint seitdem der Hinweis:
Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:
Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmässigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen. Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen. Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.
13.04.2012