News 28.01.2003, 15:30 Uhr

EDSB kritisiert neuen Vaterschaftstest

Seit kurzem wirbt die Firma Gentest.ch grossflächig für Vaterschaftstests. Der EDSB hält das Angebot für fragwürdig, da es in mehreren Punkten gegen das schweizerische Datenschutzgesetz verstosse.
Gentest.ch [1] war die erste Deutschschweizer Firma, die hierzulande Vaterschaftstests anbot [2]. Sie hat ihren Betrieb letzten November aufgenommen. In einer neuen Empfehlung [3] fordert der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte [4], dass Gentest.ch den Vertrieb ihres Angebotes verschiebe, bis dieses die in der Schweiz geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen erfülle. Sollte das Unternehmen der Empfehlung nicht innert zehn Tagen nachkommen, will der EDSB die Sache der Eidgenössischen Datenschutzkommission vorlegen [5].
Der EDSB wirft Gentest.ch vor, das schweizerische Datenschutzgesetz in mehreren Punkten zu verletzen: So komme die Firma etwa nicht ihrer Überprüfungspflicht nach. Sie würde die erforderlichen Einwilligungen von Kind und Ehepartner nicht nachkontrollieren. Vielmehr werde die "Verantwortung für die rechtmässige Entnahme der Speichelproben, für die Rechtsgültigkeit der notwendigen Einwilligungen und dafür, dass keine Rechte Dritter verletzt werden, vollumfänglich auf den Auftraggeber abgeschoben". Ausserdem informiere Gentest.ch ihre Kunden nicht genügend über das Angebot.
Die Empfehlung des EDSB erstaunt um so mehr, als Gentest.ch noch vor wenigen Wochen behauptete, dass man bei den Tests äusserst seriös vorgehe und eng mit dem Datenschutzbeauftragten zusammenarbeiten würde. Michael von Arx, Geschäftsführer von Gentech.ch, findet die Vorwürfe des EDSB ungerechtfertigt: Die Empfehlung sei nur sehr schwer umsetzbar, ja sogar nicht machbar. In anderen Gewerbebereichen würde der Datenschutz viel weniger streng gehandhabt. Gentech.ch wolle die Empfehlung zwar prüfen, eine Einstellung des Angebots sei aber unwahrscheinlich.



Kommentare
Es sind keine Kommentare vorhanden.